Wirtschaft

Mieten galoppieren dem Einkommen davon

Der Anstieg der Wohnungsmieten in Österreich ist in den letzten Jahren überproportional ausgefallen, belegt nun auch eine Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts. Wie das Wifo anhand von Mikrozensus-Daten zeigt, wurden die Preise bei bestehenden Hauptmietverträgen im Zeitraum 2005 bis 2012 um durchschnittlich 3,0 Prozent pro Jahr angehoben. Die allgemeine Teuerung lag bei 2,1 Prozent pro Jahr, die verfügbaren Haushaltseinkommen legten um 2,3 Prozent pro Jahr zu.

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Vergleichsweise moderat waren die Mieterhöhungen bei Gemeindewohnungen mit durchschnittlich 2,2 Prozent pro Jahr. Auch die Mieten für Genossenschaftswohnungen stiegen mit 2,4 Prozent pro Jahr nur wenig schneller als die verfügbaren Einkommen. Deutlich stärker haben aber private Eigentümer von Hauptmietwohnungen an der Preisschraube gedreht: Hier war die Teuerung mit 4,2 Prozent pro Jahr doppelt so hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise insgesamt.

Der Bruttohauptmietzins war 2005 im Bestand von Hauptmietwohnungen privater Eigentümer um durchschnittlich 0,40 Euro je Quadratmeter höher als für Gemeindewohnungen. In den letzten sieben Jahren hat sich diese Differenz auf 1,3 Euro verdreifacht.

Jedes Jahr werden 7 bis 9 Prozent aller Hauptmietwohnungen neu vermietet, das waren 2012 etwa 128.000. 60 Prozent der Neuvermietungen betreffen Wohnungen privater Eigentümer, rund 30 Prozent Genossenschafts- und gut 10 Prozent Gemeindewohnungen. Private Eigentümer vermieten ihre Wohnungen meist befristet, 2012 war das bei 63 Prozent der neuen Mitverträge so. Bei der Neuvermietung von Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen sind Befristungen deutlich seltener - 20 Prozent bei Gemeindewohnungen, 12 Prozent bei Genossenschaftswohnungen.

Kaum Abschlag für befristete Verträge

Die Miete für Altbauwohnungen unterliegt meist den Obergrenzen der Richtwertsätze. Die Mieten für neuvermietete Wohnungen im Richtwertsystem und die "freien und angemessenen Mieten" unterscheiden sich laut Wifo im Niveau nicht. Der durchschnittliche Mietzinsanstieg zwischen 2005 und 2012 war für die Richtwertmieten kaum geringer als auf dem freien Markt. Auch der durchschnittliche Mietzins einer unbefristet und einer befristet vermieteten Wohnung unterscheidet sich nicht signifikant. Ein Abschlag für befristet vergebene Wohnungen - wie im Mietrechtsgesetz vorgesehen - sei außer für Gemeindewohnungen "nicht zu erkennen", so die Wifo-Experten.

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