Wirtschaft

Meinl Bank: FMA beruft die Chefs ab

Seit 16 Jahren ist Peter Weinzierl Vorstand der Meinl Bank. Just zu seinem 50. Geburtstag vergangene Woche ordnete die Finanzmarktaufsicht per Bescheid die Abberufung des Bankers und seines Vorstandskollegen Günter Weiß an. Die Privatbank in der Wiener Innenstadt muss ihre beiden Chefs innerhalb von drei Monaten durch zwei neue Geschäftsführer ersetzen.

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Im 162 Seiten dicken Bescheid schießt die Aufsicht, die sich in der Causa Kärntner Hypo und in anderen Fällen massive Kritik gefallen lassen muss, scharf. Die Meinl Bank hätte 2013 "weder angemessene Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren ... noch eine zweckentsprechende interne Revision" gehabt. Obwohl die Behebung dieser Mängel immer wieder zugesagt worden sei.
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Bilanzposten würden "nicht regelmäßig auf deren Werthaltigkeit überprüft", das Management von Krediten sei "mangelhaft und nicht nachvollziehbar". Die internen Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren würden zulassen, dass die Gefahr eines zusätzlichen Eigenmittelerfordernisses aufgrund zu hoher Beteiligungen außerhalb der Finanzbranche nicht rechtzeitig erkannt würden. Die Bank wisse nicht, wie hoch ihre Eigenmittel wirklich seien und werde von neuen Erfordernissen überrascht. Rückstellungserfordernisse würden "nicht richtig ermittelt", Wertberichtigungen nicht rechtzeitig erfolgt und Immobilien-Transaktionen "grob unrichtig verbucht". Die Bank wisse nicht über die wahre Höhe wesentlicher Bilanzposten Bescheid.

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"Bilanzieller Blindflug"

Es kommt noch schärfer. Von "bilanziellem Blindflug" (siehe Faksimile) und einer "existenzbedrohenden Gefahrensituation" ist die Rede. Im Juni 2014 habe sich herausgestellt, dass die Bank seit fast sechs Monaten ihr Eigenmittelerfordernis unterschreite. Ohne Unterstützung von Dritten hätte die Bank zusperren können.

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Weinzierl und Weiß wird von der FMA schließlich ein "ungeeignetes Persönlichkeitsbild" (Faksimile) unterstellt.

Was passierte tatsächlich?

Erst bei der Erstellung der Bilanz 2013 hatte sich im Jahr 2014 herausgestellt, dass einige Anleger-Verfahren in Sachen Entschädigung für Meinl European Land (MEL) anders liefen als von den Juristen eingeschätzt. Daher wurden zusätzliche Rückstellungen gebildet und die Bank wies zum Bilanzstichtag 2013 15 Millionen Euro Verlust aus. Woraufhin Julius V 2014 neun Millionen einschoss.

Willkür?

Weinzierl vermutet "reine Willkür". Er könnte nicht ganz unrecht haben. Obwohl die FMA permanent in der Bank ist, gab es seit 2012 keinen negativen Bescheid. In den Jahren zuvor wurden von 20 FMA-Entscheidungen 19 aufgehoben. Dass die Meinl Bank vor dem Untergang stand, dürfte stark übertrieben sein. "Wir haben nie Staatshilfe beansprucht und alle Anlegervergleiche aus eigener Kraft beglichen", erklärt Weinzierl. Bis dato wurden an mehr als 7000 MEL-Anleger 35 Millionen Euro ausgezahlt, 967 Verfahren sind noch offen.

Seit acht Jahren setzen Staatsanwaltschaft und Aufsicht der Bank und ihren Managern zu, ohne strafrechtlich Relevantes nachweisen zu können. Im April warf das Oberlandesgericht die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zurück.

Weinzierl verweist darauf, dass die Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft jenen der FMA direkt widersprechen würden. "Die Staatsanwaltschaft kritisiert, wir dotieren Rückstellungen zu langsam. Die FMA wirft uns vor, dass wir zu kurzfristig reagiert hätten."

Der Meinl-Banker kann seine Empörung schwer zurückhalten: "Wir haben das Ergebnis 2014 trotz aller Widrigkeiten ins Positive gedreht und jetzt behauptet die FMA, wir könnten eine Bank nicht führen." Die Abberufung bedeute "de facto lebenslanges Arbeitsverbot, das alles widerspricht den Prinzipien eines Rechtsstaates".

Die Juristen der Bank prüfen eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Diese hat allerdings keine aufschiebende Wirkung.