Mehr Biss im Kampf gegen Lohndumping
Von Anita Staudacher
Keine Unterlagen, kein Beweis: Im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping scheitern die Kontrollore nicht selten an fehlenden oder verweigerten Aufzeichnungen. Nach Baustellen-Razzien müssen sie unverrichteter Dinge wieder abziehen, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnunterlagen irgendwo beim Arbeitskräfteüberlasser im Ausland liegen oder überhaupt nicht vorhanden sind. 500 Euro bis maximal 5000 Euro Strafe – und das war’s.
Ab Jänner 2015 kommen tricksende Firmen nicht mehr so billig davon. Die Novelle des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes, die am Donnerstag im Parlament verabschiedet wurde, bestraft fehlende Unterlagen mit bis zu 10.000 Euro. Die Höhe wird je nach der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer berechnet. Um das Ausmaß der Unterentlohnung exakt zu ermitteln, werden die Lohnkontrollen ausgeweitet. Bisher wurde dafür nur der Grundlohn (KV-Lohn) herangezogen, ab Jänner werden auch Zulagen wie Überstundenzuschläge oder Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) mit einbezogen. Das macht die Kontrollen zwar mühsamer, aber genauer. Neu ist auch, dass geprellte Arbeitnehmer künftig über das Vorliegen eines Strafbescheides informiert werden, damit sie Nachzahlungen einklagen können. Problematisch sind hier allerdings die in der Baubranche relativ kurz bemessenen Verfallsfristen.
4000 Betroffene
Die meisten Beanstandungen gab es im Hochbau und im Baunebengewerbe, im Bundesländervergleich haben Niederösterreich, Wien und die Steiermark klar die Nase vorn. Von den ertappten ausländischen Unternehmen waren die meisten aus Ungarn (156), gefolgt von Slowenien und der Slowakei. Wegen der mitunter schwierigen Straf-Vollstreckung im Ausland können die Behörden künftig auch einen Zahlungsstopp des Bauherrn verhängen oder vor Ort Baugeräte, z. B. einen Bagger, beschlagnahmen.