Wirtschaft

Lufthansa-Flugbegleiter startklar für Streik

Just zu Ferienende müssen sich Lufthansa-Passagiere darauf einstellen, dass sie eventuell mehr Zeit am Flughafen verbringen werden als geplant. Die Tarifverhandlungen für die Flugbegleiter von Deutschlands größter Airline sind gescheitert. "Wir befinden uns seit heute im Arbeitskampf mit der Lufthansa", ließ der Chef der Kabinengewerkschaft UFO, Nicoley Baublies, am Dienstag ausrichten.

Wann und wo die Flugbegleiter die Arbeit niederlegen, hat er aus taktischen Gründen nicht verraten. Nur so viel: Wenn überhaupt, werde man die Streiks erst wenige Stunden vor Beginn bekannt geben.

Bereits am  Mittwoch könnten die 19.000 Flugbegleiter startklar für den Streik sein. Dem Vernehmen nach sollen zunächst Kurz- und Mittelstrecken innerhalb Deutschlands und Europas betroffen sein. Zunächst solle es punktuelle Aktionen geben, ein flächendeckender Streik werde vorbereitet. Fest steht, dass die Kabinen-Crew abgesehen von kleineren Aktionen zum ersten Mal in der Lufthansa-Geschichte streiken werden. Die Gewerkschaft UFO gilt als mächtig, geschätzte zwei Drittel der 19.000 Lufthansa-Flugbegleiter sollen Mitglied sein.

Die Gewerkschaft hatte unter anderem fünf Prozent mehr Geld und ein Ende der Leiharbeit gefordert. Das Airline-Management muss aber einen Sparkurs fahren, um im Konkurrenzkampf zu bestehen. Unternehmensvertreter waren laut eigenen Angaben dennoch bereit, auf befristete Verträge und Fremdpersonal zu verzichten. Ihr Angebot hätte den Flugbegleitern bei etwas längeren Einsatzzeiten mehr Geld gebracht. Für neue Mitarbeiter wollte die Airline neue Tabellen einführen.

Nach Scheitern der Verhandlungen – sie ziehen sich bereits über einen Zeitraum von zwölf Monaten – prüft das Management nun eine Klage gegen den Flugbegleiterstreik. Aus Kundensicht könne man kein Verständnis für die Streiks haben, macht Lufthansa-Passage-Vorstand Peter Gerbler klar. Die Lufthansa sei bemüht, die Auswirkungen auf die Passagiere gering zu halten.

Wird ein Flug wegen eines Streiks gestrichen, haben Passagiere Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, nicht aber auf eine Entschädigung. Will man trotzdem fliegen, hat man Anspruch auf einen späteren Flug, muss aber mit längeren Wartezeiten rechnen.

Fluglärm

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