Wirtschaft

Linzer Bawag-Klage fehlerhaft

Der Stadt Linz ist bei der Klage gegen die Bawag wegen verlustreicher Swap-Geschäfte ein Formfehler unterlaufen - das Handelsgericht Wien hat das Schreiben zurückgeschickt.

Einerseits sei als Kläger die Stadt Linz angeführt, vertreten durch SPÖ-Bürgermeister Franz Dobusch, Altes Rathaus, andererseits jedoch auch die Finanzdirektion der Stadt Linz im Neuen Rathaus in Urfahr, kritisiert das Gericht. Es vermutet aber, dass der Stadtchef der Kläger ist. Wesentlich problematischer dürfte jedoch der zweite Punkt sein, der bemängelt wird: Aus der Klagsschrift gehe laut Handelsgericht nicht hervor, ob der Bürgermeister überhaupt die nötige Vollmacht besitzt, um für die Stadt Linz eine Klage einzureichen. Der Stadtsenat dürfe nur bei "Gefahr in Verzug" von sich aus entscheiden, ansonsten sei ein Gemeinderatsbeschluss nötig. In der Klage werde aber nicht thematisiert, ob sie durch Gemeinderat oder Stadtsenat rechtlich gedeckt sei.

Die Stadt hat nun sieben Tage Zeit, um die Sache in Ordnung zu bringen. Sonst werde die Klage zurückgewiesen. Der rechtswissenschaftliche Berater der Stadt in dieser Angelegenheit, Meinhard Lukas, sieht in der Aufregung einen "Sturm im Wasserglas". Den geforderten Gemeinderatsbeschluss gebe es, sagte Lukas. Dass der Richter ihn zum jetzigen Zeitpunkt schon haben wolle, sei ungewöhnlich, aber "sein gutes Recht". Er werde daher am Freitag oder Montag nachgereicht.

Verspekuliert

Die Stadt Linz hat - nach ihrer Darstellung - durch ihren damaligen Finanzdirektor Werner Penn zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Mio. Schweizer Franken (damaliger Kurs: 152 Mio. Euro) mit der Bawag eine Art Kurs-Zins-Wette abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken ist der Wert des Swap 4175 inzwischen auf mehrere hundert Millionen Euro gewachsen, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären.

Die Stadt hat bisher 24 Millionen überwiesen, die vorerst letzte Rate aber nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss nicht mehr bezahlt und beschlossen, die Bawag zu klagen. Ziel der Klage ist, ein Urteil zu erlangen, das besagt, dass der Swap 4175 rechtsunwirksam ist, unter anderem wegen Verstoßes gegen die kommunalrechtlichen Organisationsvorschriften, insbesondere weil kein Gemeinderatsbeschluss vorlag. Die Bank streitet ab, dass Linz nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden sei und hat ihrerseits eine Schadenersatzforderung in Höhe von 417,7 Mio. Euro erhoben.

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