Wirtschaft

Tricksen und Tarnen auf der Verpackung

Die Fantasie von einigen Lebensmittelproduzenten kennt keine Grenzen. Meist in Kombination mit einer aufgedruckten rot-weiß-roten Fahne finden sich auf den Verpackungen blumige Formulierungen. Beliebt sind "Gaumenfreude aus Österreich", "Hergestellt in Österreich" sowie "Abgefüllt in Österreich" oder "Geprüft in Österreich". Auch "Österreichs beliebtestes" plus die Nationalfahne ist eine gängige Methode, die Lebensmittel anzupreisen.

Damit wird bei den Konsumenten eine Erwartungshaltung geschaffen, die meist nicht eingelöst wird. Denn "Hergestellt in Österreich" und ähnliche Formulierungen bedeuten nicht, dass die Agrarprodukte, aus denen das Lebensmittel besteht, auch alle aus Österreich kommen. Viele werden aus dem Ausland importiert.

Tarnen und täuschen

Dem früheren Geschäftsführer des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), Franz Floss, gefällt das nicht. "Damit wird der Konsument in die Irre geführt. "

Floss ist nicht der Einzige, der mit den Aufdrucken auf Lebensmittelverpackungen ein Problem hat. Bereits 2011 hat das Gesundheitsministerium eine "Leitlinie über die täuschungsfreie Aufmachung bei freiwilligen Angaben" herausgegeben.

Konkret geht es in der Leitlinie um "Österreich-Angaben" wie "Fahne oder die Farbe Rot-Weiß-Rot", "aus Österreich" oder "Hergestellt in Österreich" , "Spezialität aus Österreich" oder "österreichisches Erzeugnis". Auch Abbildungen wie "Landschaft, Berge, Ortschaften, Almen, Tiere sowie Trachten" spielen laut Leitlinie eine Rolle, ob Konsumenten getäuscht werden oder nicht.

Wo eine österreichische Landschaft auf der Verpackung drauf ist, sollte eigentlich auch ein Lebensmittel aus heimischer Produktion drinnen sein. Bislang hat es allerdings noch keine Klagen gegeben und daher auch noch keine Gerichtsurteile zur endgültigen Klärung der Rechtslage. Daher wird munter weitergemacht.

Mittlerweile hat sich auch die EU mit diesem Problem beschäftigt. Es gibt allerdings laut Gesundheitsministerium noch keine Durchführungsverordnung.

Gütezeichen

Eine Regelung für "Zeichen, die dazu bestimmt sind, Erzeugnisse oder Leistungen zu kennzeichnen", hat es schon einmal gegeben. Die Anbringung solcher Zeichen bedurfte der Genehmigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft. Wie unschwer zu erkennen ist, stammt diese Gütezeichenverordnung vom 8. Mai 1942. Sie ist nicht mehr in Kraft.

Derzeit gibt es nur für einige wenige Gütesiegel, die entweder durch nationale Gesetze oder Vorgaben der EU definiert sind (siehe Zusatzbericht). Die Mehrzahl der Gütezeichen beruhen auf Regeln, die sich die Organisationen selbst gegeben haben.

Lediglich bei Frischfleisch und Geflügel muss auf der Verpackung draufstehen, wo das Tier aufgewachsen ist und geschlachtet wurde. Bei verarbeiteten Produkten ist das nicht der Fall. Ein original Kärntner Hauswürstl muss in Kärnten hergestellt werden. Das Fleisch dafür kann aber auch aus dem Ausland kommen.

Es gibt allerdings Fälle, bei denen der Name des Lebensmittels nichts mit dem Ort der Herstellung oder der Herkunft der darin enthaltenen Zutaten zu tun haben muss. Das ist immer dann der Fall, wenn es sich bei dem Produkt um eine klassische Rezeptur handelt. Niemand geht davon aus, dass Frankfurter Würstel tatsächlich alle in Frankfurt hergestellt werden. Auch werden Debreziner nicht notwendigerweise in Debrecen/Ungarn erzeugt.

Die EU-Biorichtlinie definiert die Mindestanforderungen, damit ein Lebensmittel als Bio-Produkt verkauft werden kann. Die Richtlinie regelt die Produktion, die Verarbeitung, die Kontrolle und den Import von Bio-Produkten. Demeter ist ein geschütztes Markenzeichen mit Regeln für biologisch-dynamisch erzeugte Produkte.

Die Grundlage für das AMA-Gütesiegel ist ein Gesetz. Die Rohstoffe müssen aus Österreich kommen. Dazu kommen Qualitätsstandards. Die Einhaltung kontrollieren staatlich akkreditierte Kontrollstellen und Labors. Bei Fleisch mit dem AMA-Gütesiegel muss das Tier in Österreich geboren, aufgewachsen und geschlachtet worden sein.

Bei Fleischprodukten muss auch die Herstellung in Österreich erfolgen. Laut EU-Recht muss bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (z. B. Tiroler Bergkäse) die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Lebensmittels in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen.

Die geschützte geografische Angabe (z. B. steirisches Kürbiskernöl) garantiert die enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – erfolgt im Herkunftsgebiet.

Bei der traditionellen Spezialität geht es um die Zusammensetzung des Erzeugnisses oder um ein traditionelles Herstellungs- sowie Verarbeitungsverfahren.