Kritik an nebulosen Kartellstrafen
Von Simone Hoepke
Auch wenn die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Reihe von Kartellrechtsverstößen aufgedeckt hat, übt die Arbeiterkammer (AK) Kritik am Wettbewerbsvollzug in Österreich. So enden Kartellverfahren oft einvernehmlich mit einem Settlement. Dabei wird im Wesentlichen vorgegangen wie bei einer einvernehmlichen Scheidung. Man will keine Schmutzwäsche waschen, willigt ein und einigt sich auf ein Bußgeld. Informationen über Hintergründe kommen so gut wie gar nicht an die Öffentlichkeit, so auch die Kritik einer Studie der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien. Dritte bekommen nur Akteneinsicht, wenn alle Parteien zustimmen. Da die Kartellanten daran für Gewöhnlich kein Interesse haben, geschieht dies de facto gar nicht.
Auch bei der Bemessung der Geldbußen fehle es an Transparenz, kritisiert WU-Professor und Studienautor Martin Winner. In Österreich ist die Höhe des Bußgeldes mit maximal zehn Prozent des konsolidierten Jahresumsatzes gedeckelt. Das ist mitunter weniger als der Vorteil, den die Unternehmen durch Kartellrechtsverstöße über Jahre hinweg erzielen und damit wenig abschreckend. „So hat der Bankomatbetreiber Europay (heute Paylife, Anm.) sieben Millionen Euro Strafe gezahlt, obwohl die rechtswidrig erzielte Bereicherung allein im Jahr 2003 mit 41 Millionen Euro beziffert wird“, sagt Winner. Die Bußgelder fließen übrigens ins allgemeine Budget des Bundes. Ein weiterer Kritikpunkt der AK, die eine Zweckwidmung für den Konsumentenschutz fordert.
Schadenersatzklagen von Konsumenten, die überzogene Preise gezahlt haben, bleiben in Fällen wie Preisabsprachen im Lebensmitteleinzelhandel freilich aus. „Dazu hätten die Konsumenten ja die Kassabons aufbehalten und einreichen müssen“, erläutert AK-Wettbewerbsexpertin Ulrike Winner das aufwendige Prozedere.