Wirtschaft

Kleine Reform für private Pleiten

Die Zahl der Privatkonkurse steigt weiter. 2011 gab es um 6,5 Prozent mehr private Pleiten als im Jahr zuvor. Dieser Trend setzt sich auch heuer fort. Im ersten Quartal dieses Jahres stieg die Zahl der Konkursanträge verglichen mit dem ersten Quartal des Vorjahres um weitere 3,5 Prozent.

Das wird sich auch so schnell nicht ändern. Denn 43 Prozent der Klienten der Schuldnerberatung haben bei der Erstberatung Arbeitslosigkeit sowie Einkommensverschlechterung als Ursache für ihre finanziellen Probleme angegeben. Seit Jahren wird nun über eine große Reform der Rahmenbedingungen für den Privatkonkurs diskutiert.

Arbeitsgruppe

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Im Februar wurden in einer Arbeitsgruppe im Justizministerium die Gespräche wieder aufgenommen. "Ein kleines Paket ist konsensfähig und könnte rasch umgesetzt werden", erläutert Hans-Georg Kantner, Leiter der Insolvenz-Abteilung beim Kreditschutzverband von 1870 (KSV), den Stand der Gespräche. "Das Paket könnte eine geringfügige Verkürzung der Zahlungsfrist beinhalten." Derzeit wird ein Schuldner beim Privatkonkurs sieben Jahre lang gepfändet. Kantner kann sich eine Verkürzung auf sechs Jahre vorstellen.

Eine Entschuldung gibt es aber nur, wenn über die Pfändung mindestens zehn Prozent der Schulden zurückgezahlt werden. Der Richter kann auf Antrag des Schuldners die Verfahrenskosten zur Rückzahlung dazurechnen. Das erleichtert den Schuldnern das Erreichen der zehn Prozent Restschuldenquote. Kantner hat kein Problem damit, wenn die Verfahrenskosten künftig automatisch eingerechnet werden.

Das ist dem Geschäftsführer des Dachverbandes der gesetzlich anerkannten Schuldenberatung, Hans W. Grohs, viel zu wenig.

Er drängt auf eine völlige Abschaffung der zehn Prozent Rückzahlungsquote. Doch darüber gibt es keinen Konsens. KSV und Wirtschaftskammer sind dagegen. "Im europäischen Umfeld sind wir mit der Zehn-Prozent-Quote nur das Schlusslicht", ärgert sich Grohs. "Restschuldenquoten gibt es in kaum einem anderen europäischen Land."

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