Spar zur höchsten Geldstrafe der Geschichte verdonnert
Von Simone Hoepke
Spar-Chef Gerhard Drexel hat im Streit mit den Wettbewerbshütern eine herbe Niederlage erlitten. Das Kartellobergericht hat den Lebensmittelhändler zu einer Strafe von 30 Millionen Euro verdonnert. Es geht um den Vorwurf, dass Supermarktketten von 2002 bis 2012 die Preise abgesprochen haben.
Vereinfacht gesagt ging es darum, dass Lieferanten in den Preisverhandlungen dazu angehalten wurden, dafür zu sorgen, dass andere Supermärkte die Ware nicht billiger verkaufen und auch nicht mehr an der Ware verdienen. Die Wettbewerbshüter filzten die Konzernzentralen von Händlern und Lebensmittelproduzenten, um ihre Vorwürfe zu untermauern. In der Folge hatten sich alle betroffenen Unternehmen – mit Ausnahme von Spar – außergerichtlich mit den Wettbewerbshütern geeinigt. Und sind damit billiger davongekommen. Spar-Rivale Rewe zahlte im Zuge eines Settlements vor zweieinhalb Jahren etwa ein Drittel weniger Bußgeld als Spar.
Strafe verzehnfacht
„Man hat befunden, dass Spar die treibende Kraft hinter den Preisabsprachen war“, sagt Christoph Brenn, Richter vom Obersten Gerichtshof, am Freitag im KURIER-Gespräch. In einem erstinstanzlichen Urteil wurde Spar noch zur Zahlung von drei Millionen Euro verurteilt. Spar ging in Berufung. Nun fällt die Strafe zehn Mal so hoch aus.
Sie hätte aber auch noch ein bissl mehr sein können. Theoretisch können die Richter einen Betrag von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes festsetzen. Im Fall von Spar lag der Jahresumsatz 2013 bei 8,76 Milliarden Euro – die Höchststrafe wäre damit bei 876 Millionen Euro gelegen, rechnet Brenn vor.
Das Urteil zielt aber nicht auf Absprachen über das gesamte Sortiment ab – sondern ausschließlich auf das Angebot von Molkereiprodukten. Mit der Strafe von 30 Millionen soll der Gewinn, den Spar durch die Absprachen einstreifen konnte, plus ein Zuschlag abgedeckt sein, meinen die Kartellrichter.
Spar-Chef Gerhard Drexel, der sich in der Vergangenheit einen verbalen Schlagabtausch mit dem obersten Wettbewerbshüter Theodor Thanner geliefert hatte, nahm das Urteil des Kartellobergerichts zur Kenntnis, ist über das Ergebnis aber „enttäuscht“. Drexel: „Bereits im erstinstanzlichen Verfahren wurden die vielschichtigen Lieferanten-Händler-Beziehungen unseres Erachtens stark vereinfacht beurteilt.“ Er hätte sich ein näheres Eingehen auf die Lieferbeziehungen gewünscht.
Die Arbeiterkammer (AK) sieht sich mit dem Urteil bestätigt. „Die Konsumenten haben über Jahre draufgezahlt“, so Helmut Gahleitner von der AK. Er fordert einmal mehr, dass die Bußgelder für den Konsumentenschutz zweckgewidmet werden. Derzeit fließen sie ins Budget.