Wikileaks für Praktika ist online
Das eigene Geld verdienen, Erfahrung im Berufsleben sammeln und das auch noch bei einem coolen Unternehmen – ein Praktikum kann aufregend sein. Ist es aber oft nicht. Mangelnde soziale Absicherung, kein klares Dienstverhältnis, unbezahlte Überstunden. 60 % aller Pflichtpraktika sind laut einer Studie unbezahlt.
Die Plattform „Watchlist Praktikum“ will das ändern. Initiiert wurde sie von Veronika Kronberger, Sprecherin der „Plattform Generation Praktikum“, mit Unterstützung des Sozialministeriums und der Gewerkschaft „GPA-djp“. Auf der Website bietet sie ein Formular an, mit dem prekäre Praktikumsverhältnisse oder schlechte Erfahrungen während des Praktikums gemeldet werden können – anonym, versteht sich. Die erhobenen Daten werden dann an die Gebietskrankenkassen weitergeleitet, welche die betroffenen Unternehmen dann prüfen und gegebenfalls strafen können. Dies kann so weit gehen, dass ein Unternehmen die betroffene Person rückwirkend anstellen und das ausstehende Gehalt nachzahlen muss, sollte ein Rechtsbruch gefunden werden.
„Die Plattform hat seit ihrem Start am 8. Juli bereits 7000 Klicks verzeichnet, obwohl wir sie noch nicht intensiv beworben haben“, sagt Veronika Kronberger. Es seien bereits 12 Meldungen eingelangt.
Der Druck des Arbeitsmarktes
Junge Menschen werden förmlich zu unbezahlten Praktika gezwungen, insbesondere, wenn ein Pflichtpraktikum im Lehrplan steht. Einschlägige Berufserfahrung ist in den meisten Fällen Mindestvoraussetzung, wenn man sich um einen Job bewirbt. Die kann man nur sammeln, indem man Praktika macht.
„Das Problem ist auch“, so Veronika Kronberger weiter, „dass junge Menschen nichts über Arbeitsrecht lernen. Vor allem in den AHS wird einem das nicht beigebracht. Die Berufsschüler kennen sich besser aus, dort lernt man Arbeitsrecht. Es gibt Informationsangebote von der ÖH oder der Arbeiterkammer, die meistens leider erst genutzt werden, wenn es zu spät ist und es bereits Probleme beim Praktikum gibt“.
Wie es mit der Plattform weitergeht? „Wir werden sie über den Sommer intensiv bewerben und dann im Herbst schauen, wie es weiter geht. Wir werden dann bekannt geben, wie viele Meldungen es über den Sommer gegeben hat und welche Branchen davon besonders betroffen sind“, sagt die Initiatorin.
Unbezahlte „Praktika“ kommen immer häufiger vor. Es werden faktische Volontariate damit als „Praktika“ bezeichnet, obwohl sie dies nicht sind, denn Praktika müssen bezahlt werden. Ein Volontariat gilt nur als „Ausbildungsverhältnis“, ein Praktikum in der Regel als „Arbeitsverhältnis“.
Das Pflichtpraktikum
Eigentlich sollte es eine Mischung aus Arbeit und Ausbildung sein, meistens ist es jedoch ein Arbeitsverhältnis. Pflichtpraktika müssen dem jeweiligen Lehrplan entsprechen. Es ist ein befristetes Dienstverhältnis, das automatisch mit Ablauf der Zeit endet, dem Praktikanten steht ein Gehalt zu. Zudem muss er vom Arbeitgeber versichert werden. Der branchenübliche Kollektivvertrag gilt auch für Pflichtpraktikanten. Anspruch auf Urlaub gibt es nur, wenn er im (Kollektiv-)vertrag geregelt ist. Die Arbeiterkammer rät zudem, die Arbeitszeit händisch und für jeden Arbeitstag zu notieren, damit im Zweifelsfall Überstunden eingefordert werden können.
Das Volontariat
Ein Ausbildungsverhältnis, um in einen Betrieb „hineinzuschnuppern“. Der Volontär entscheidet selbst, wie viel und wann er etwas tun möchte. Zahlen muss man ihm nichts. Es muss nur eine Unfallversicherung abgeschlossen werden, die allerdings nur im Betrieb gilt. Außerdem gilt beim Volontariat kein Kollektivvertrag, es besteht kein Anspruch auf Urlaubsgeld – ebenso, wie kein Anspruch auf Urlaub besteht.
Das Ferialpraktikum
Auch Ferialjobs sind in der Regel Arbeitsverhältnisse, die bezahlt werden müssen. Der Ferialpraktikant muss auch versichert sein. Hier gilt wie beim Pflichtpraktikum der Kollektivvertrag. Ebenso besteht Anspruch auf Urlaub sowie Urlaubsgeld. Auch im Krankenstand wird das Gehalt ausbezahlt. Wichtig ist, dass der Ferialpraktikant nicht gekündigt werden kann, sofern im Arbeitsvertrag keine Sonderregelung eingebaut ist. Weiters muss auf Verlangen ein Praktikumszeugnis ausgestellt werden sowie Dienst- und Lohnzettel übergeben werden.