Unis und FH: Bald gemeinsames Doktorat?
Ausgehend vom Wunsch der FH nach dem Promotionsrecht hat sich die aus Vertretern des Ministeriums, der Unis, FH und Privatunis, des Wissenschaftsrats und der Hochschülerschaft gebildete Hochschulkonferenz mit der Weiterentwicklung der Doktoratsausbildung beschäftigt und nun Empfehlungen vorgelegt. In den meisten Punkten waren sich die Mitglieder des Gremiums einig, nur beim Wunsch nach dem Promotionsrecht der FH gab es keine gemeinsame Position.
Im Wissenschaftsministerium will man nun ein Modell für „institutionalisierte Kooperation in der Doktoratsausbildung“ erarbeiten. Derzeit würden Kooperationsmöglichkeiten zwischen den beiden Institutionen „nicht ausreichend genutzt“, heißt es seitens des Ministeriums. Geplant ist, u.a. gemeinsame Curricula und Richtlinien zwischen Unis und FH zu entwickeln, die auch FH-Spezifika berücksichtigen. Zur Förderung solcher kooperativer Modelle ist im Herbst auch eine Enquete geplant. Zudem könnten gemeinsame Doktoratsprogramme auch in den derzeit laufenden Leistungsvereinbarungen mit den Unis eine Rolle spielen.
Abgesehen davon hat die Hochschulkonferenz ein Bündel an Maßnahmen empfohlen, das die bestehende Doktoratsausbildung verbessern soll. So soll „das Kennzeichen des Doktorats, die Fähigkeit zur selbstverantwortlich eigenständig hochstehenden wissenschaftlichen Forschung, gestärkt werden“, wie es seitens des Ministeriums heißt.
Auch das Ausbildungsverhältnis zwischen Lehrenden und Studenten soll deutlich intensiviert werden. Empfohlen wird der Abschluss von Dissertationsvereinbarungen, wobei eine Betreuungszusage an die Erstellung eines Motivationsschreibens oder Dissertationsexposes geknüpft werden sollte. Weiters sollen die Doktoranden in ihrer Mobilität gefördert und bei der Antragstellung für Forschungsförderung unterstützt werden.
In Österreich gab es im Vorjahr 27.114 Doktoranden, davon 46,3 Prozent Frauen. 761 davon hatten einen FH-Erstabschluss und wurden von den Unis in ein Doktoratsstudium bzw. -programm aufgenommen.