Neue Homeoffice-Pauschale: Was sie bedeutet und wie man sie nutzt
Von Diana Dauer
Mit der heurigen Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2021 greift erstmals die Homeoffice-Pauschale für unselbstständig Beschäftigte. (Selbstständige profitieren erst ab dem Jahr 2022). Auf Basis der Homeoffice-Regelung müssen Arbeitgeber die notwendigen digitalen Arbeitsmittel, die man zu Hause braucht, zur Verfügung stellen. Wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer eigene Arbeitsmittel verwendet, so muss der Arbeitgeber dafür eine Pauschale zahlen.
Als Pauschale kann der Arbeitnehmer bis zu drei Euro pro Homeofficetag für maximal 100 Tage pro Kalenderjahr abgabenfrei erhalten. Die erhaltene Homeoffice-Pauschale und die Anzahl der Homeofficetage gehen aus dem Jahreslohnzettel hervor, den man auf FinanzOnline einsehen kann. Die Differenz auf drei Euro pro Homeofficetag wird aber ohnehin automatisiert berechnet und als Freibetrag einbezogen.
Dem Arbeitnehmer stehen also 300 Euro pro Jahr zu. Wurden eigene „Digitale Arbeitsmittel“ (etwa Laptop, Tastatur, Monitor) angeschafft, können diese Kosten im Ausmaß der beruflichen Nutzung (60 Prozent des Preises) ebenso über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden und wirken sich aus, sofern sie die 300 Euro Pauschale überschreiten.