Jobinserate spiegeln selten tatsächliches Gehalt wider
Wer sich für eine Arbeit bewirbt – egal ob für einen Teilzeitjob, ein geringfügiges Arbeitsverhältnis, einen Aushilfsjob oder eine Vollzeitbeschäftigung – der sollte beim ersten Blick auf das Stelleninserat erkennen können, wie hoch er mindestens entlohnt wird. Schließlich wurde genau das im März 2011 per Gesetz festgehalten: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet den Mindestlohn anzugeben und, wenn eine Bereitschaft zur Überzahlung besteht, diese ebenfalls anzuführen.
Diese transparente Regelung soll sicherstellen, dass geschlechterunabhängig entlohnt wird, Arbeitnehmer ihre Leistung nicht unter Wert verkaufen und eine gute Gehaltsverhandlungs-Position einnehmen können. Diese transparente Regelung sieht in der Praxis aber etwas trüb aus, wie die Personalberatung Xenagos in ihrer neuen Studie kürzlich herausfand.
Schwammige Angaben
Das Positive aber zuerst: 97 Prozent der Unternehmen halten sich an das Gesetz und geben in ihren Stellenanzeigen zumindest einen Richtwert zum Gehalt an: 65 Prozent verraten den konkreten Gehaltswert und eine Bereitschaft zur Überzahlung, 29 Prozent den kollektivvertraglichen Mindestlohn und eine Bereitschaft zur Überzahlung aus.
Doch das reicht nicht aus, meint Studienautor Stefan Siedler. "Wenn Top-Leute nur den KV-Wert lesen, bewerben sie sich vielleicht nicht. Denn der KV-Wert liegt weit unter ihren eigenen Vorstellungen und auch dem, was die Firma eigentlich bereit wäre zu zahlen – auch wenn der Vermerk ,Bereitschaft zur Überzahlung‘ verdeutlicht, dass mehr möglich wäre." Denn wie viel mehr das tatsächlich wäre, ist den potenziellen Bewerbern unklar – sie verschwenden somit erst gar nicht ihre Zeit darauf, sich für diese Stelle zu bewerben. Die Unternehmen wollen sich nicht in die Karten schauen lassen, sie setzen mit ihrer Ausschreibungs-Strategie aber mehr auf ein Abschrecken der Bewerber, als ein Anlocken.
Drei Prozent der Unternehmen, so ein weiteres Ergebnis der Studie, pfeifen in ihren Stellenanzeigen gänzlich auf einen finanziellen Anreiz für künftige Bewerber und verzichten auf die Gehaltsangabe. Das bringt ihnen nicht nur weniger Bewerber, sondern auch eine Strafe von 360 Euro.
Lediglich in drei Prozent der untersuchten Stellenanzeigen waren vollständige und transparente Angaben zum Gehalt zu finden. Das ist zu wenig – wird aber zunehmend besser, sagt Siedler. Unternehmen hätten langsam erkannt, dass sie sich damit selbst schaden und Anzeigen generell mehr als Marketinginstrument nutzen sollten. Zu sehen ist eine positive Entwicklung jedenfalls bereits bei Jobs mit Personalverantwortung. Im Vergleich zum Vorjahr bemühten sich heuer um 18 Prozent der Unternehmen mehr, konkrete Gehaltswerte für ihre ausgeschriebenen Managementpositionen anzugeben.