Größe spielt doch eine Rolle
Am Ende ging es um dreieinhalb Zentimeter, die sie daran hinderten, ihren Traumberuf Pilotin zu ergreifen. Alle anderen Tests bei dem schwierigen Aufnahmeverfahren hatte die 19-jährige Alina S. geschafft. Doch Piloten der Lufthansa müssen eben mindestens 1,65 Meter und maximal 1,98 Meter groß sein. Die Begründung für die Mindestgröße: Man sei sonst nicht in der Lage alle Knöpfe, Schalter und Hebelchen im Cockpit zu erreichen.
Die junge Frau wollte das so nicht stehen lassen und klagte. Laut deutschen Medienberichten, weil Frauen ja generell kleiner als Männer sind und so viele von vornherein ausgeschlossen werden. Stellen die Anforderungen an die Körpergröße also eine Diskriminierung dar? In einem Vergleich einigten sich Lufthansa und Klägerin, die nun 14.175 Euro von der Fluggesellschaft erhält. Die Lufthansa evaluiert nun diese Selektions-Parameter und will sie innerhalb der Unternehmensgruppe angleichen. Denn bei der Tochter Swiss etwa müssen Cockpit-Anwärter nur 1,60 Meter groß sein. Austrian Airlines hält es, so wie die Lufthansa, mit 1,65 Meter.
Nicht zu bestimmt
Im Grunde können Arbeitgeber wählen, wen sie einstellen – solange sie ihre Mitarbeiter nach deren Qualifikation und Fähigkeit auswählen. "Eine Ausschreibung darf nicht auf eine bestimmte Person abzielen, etwa nicht exklusiv auf den weißen, jungen Mann. Weil er eben eher nicht in Karenz gehen wird und keinen ausländisch klingenden Namen hat", sagt Sandra Konstatzky, stellvertretende Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Und weiter: "Der Arbeitgeber muss dem Gleichbehandlungsgesetz nach den Bestqualifizierten suchen und darf nicht nach Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Behinderung auswählen."
Manchmal ist es jedoch legitim, gewisse Kriterien zu verlangen – auch wenn sie, wie im Falle der Körpergröße, genetische Willkür sind und es unfair erscheint, dass daran Karriereträume zerbrechen. "Wer in einem Lektorat arbeiten will, muss auch sehr gut Deutsch sprechen", gibt Konstatzky als Beispiel. Das von einem Lagerarbeiter zu verlangen, sei aber nicht zulässig.
Diskriminierung, wie im Falle der Lufthansa, ist nicht unbedingt böse Absicht. "Die Welt funktioniert in Stereotypen. Manchmal liegt hinter Diskriminierung ein Geschlechterstereotyp, das nicht hinterfragt ist. Man ging einfach die längste Zeit von einem männlichen Maß aus", sagt Konstatzky. Erst durch diese Einzelfälle stelle sich heraus, dass hinter diesen Kriterien stereotype Wahrnehmungen stecken, die nichts mit der Anforderung an die Tätigkeit zu tun haben.
In den Fällen von Geschlechterdiskriminierung geht es bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft meist um sexuelle Belästigung, Arbeitsbedingungen, die die Vereinbarkeit betreffen und Entgelt. Einen Bereich, den die Gleichbehandlungsanwaltschaft aktiv forciert, ist die Stellenausschreibung. Denn Jobs müssen geschlechterneutral ausgeschrieben werden und diskriminierungsfrei in Bezug auf ethnische Zugehörigkeit, Alter, Religion oder Weltanschauung und sexuelle Orientierung. Zudem muss ersichtlich sein, wie viel man im inserierten Job mindestens verdient.