Besseres Arbeiten im Homeoffice: Fünf Punkte, die man wissen sollte
Von Theresa Kopper
Nach mehr als einem Jahr Pandemie könnte man meinen, wir alle sind bereits Spezialisten in Sachen „Neues Arbeiten“. Bei vielen scheint sich aber schön langsam nicht nur die Corona-, sondern auch die Homeoffice-Müdigkeit bemerkbar zu machen. Wie man den Homeoffice-Blues am besten los wird und welche Regeln seit 1. April gelten – wir haben die fünf wichtigsten Punkte zusammengefasst.
1. Homeoffice ist freiwillig
Die Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten, beruht nach wie vor auf Freiwilligkeit. Weder kann Homeoffice einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden, noch hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Die Arbeit im Homeoffice muss in beidseitigem Einvernehmen geklärt werden. Aber: Beide Seiten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, haben die Möglichkeit, von dieser Vereinbarung wieder zurückzutreten. Wer also das Gefühl hat, dass Homeoffice aus verschiedenen Gründen für einen selbst nicht mehr funktioniert, sollte dies mit seinem Arbeitgeber abklären.
2. In Infrastruktur investieren
Eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung und der entsprechend Computer sind natürlich das Um und Auf für das Arbeiten im Homeoffice. Ein eigener Arbeitsplatz mit Schreibtisch und ergonomischen Sessel fördern ebenfalls die Konzentration. Die neue Homeoffice-Regelung besagt dabei, dass Kosten für ergonomische Möbel in der Höhe von 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden können. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens 26 Tage pro Kalenderjahr im Homeoffice gearbeitet hat.
Andere wichtige Arbeitsmittel muss grundsätzlich der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Wenn Arbeitnehmer im Homeoffice zustimmen, ihre eigenen Arbeitsmittel (also den eigenen Laptop oder das private Handy) einzusetzen, dann haben sie Anspruch auf einen Aufwandsersatz. Diese Regelung konnte bisher in der Vereinbarung ausgesetzt werden – auch zum Nachteil der Arbeitnehmer. Nun geht das nicht mehr. Seit 1. April ist es Gesetz.
3. Ortswechsel gegen Lagerkoller
Fällt einem nach Tagen im Homeoffice die Decke auf den Kopf, sollte man in Erwägung ziehen, seinen Arbeitsort für einige Tage auch einmal zu wechseln. Viele Hotels bieten mittlerweile ihre leeren Zimmer als Homeoffice an – Zimmerservice inklusive. Wer seine eigenen vier Wände nicht verlassen möchte, kann gerade jetzt im Frühling auch in den Garten oder auf den Balkon ziehen. Aber auch ein Zimmerwechsel mit neuer Perspektive und Aussicht kann helfen.
Wichtig zu wissen: Arbeit im Homeoffice liegt nach der gesetzlichen Neuregelung nur dann vor, wenn „in der Wohnung“ gearbeitet wird. Gemeint ist grundsätzlich die (eigene) Wohnung. Der Begriff der Wohnung ist allerdings weit auszulegen und es fallen auch etwaige Nebenwohnsitze oder die Wohnung eines nahen Angehörigen oder des Lebenspartners darunter. Ein Arbeitsplatz in einem öffentlichen Coworking-Space oder im Kaffeehaus gilt dagegen nicht als Homeoffice.
4. Regelmäßiger Austausch
Man unterschätzt, wie oft man sich im Büro zwischen Tür und Angel kurz auf den neuesten Stand bringt, Fragen stellt oder Freigaben einholt. Deshalb ist auch im Homeoffice der regelmäßige Austausch mit Kollegen essentiell. Damit sind nicht nur alle immer auf dem neuesten Stand, Arbeiten bekommt dadurch auch wieder etwas Team-Charakter. Am besten sind tägliche, zeitlich fixierte virtuelle Treffen oder Telefonate, um die wichtigsten Themen gesammelt zu besprechen.
5. Bewusst Feierabend machen
Feierabend im Homeoffice bedeutet meist auch, die bewusste Entscheidung zu treffen, dass noch nicht Erledigtes auch Zeit bis morgen hat. Man sollte also ein festes Ende seiner Arbeit definieren und Laptop sowie Diensthandy dann weglegen. Sich mit endlos langen Arbeitstagen nicht auszubeuten, hat auch mit Selbstdisziplin zu tun. Denn der Tisch wird nie leer und die Arbeit nie völlig abgeschlossen sein, damit muss man umgehen.