Wirtschaft

Justiz-Beamter hätte nicht für Bayern begutachten dürfen

Der Beamten-Skandal, den der KURIER aufdeckte, sorgt für viel Unmut im Justizministerium. Top-Jurist Franz Mohr, Leitender Staatsanwalt und Chef der Abteilung 15 (Exekutions- und Insolvenzrecht), hatte seinen Nebenjob für die BayernLB nicht gemeldet. Dieser wäre ihm auch gar nicht genehmigt worden. Konsequenzen gibt es trotzdem nicht.

Mohr, der maßgeblich am Eigenkapitalersatzgesetz (EKEG) mitarbeitete, erstellte im Milliardenprozess der BayernLB gegen die Hypo-Abbaubank HETA im September 2013 im Auftrag der Bayern ein Gutachten. Genau über dieses Gesetz, Mohr unterstützte dabei die Argumentation der Bayern. Der Gerichtsgutachter berief sich im Prozess auf die Expertise von Mohr. Die HETA verlor das Verfahren, muss 2,6 Milliarden an die Bayern bezahlen und ging in Berufung.

Beamte müssen Nebenbeschäftigungen unverzüglich ihrem Dienstgeber melden. Kommt der Staatsdiener mit dienstlichen Interessen in Konflikt, darf er den Job nicht annehmen. Mohr hatte allerdings erst Mitte 2014 bekannt gegeben, dass er seit 2011 Nebenjobs ausübt, durchschnittlich 20 Stunden im Jahr.

„Hätte Dr. Mohr seine Gutachtertätigkeit für die BayernLB gemeldet, wäre sie wegen des Anscheins von Befangenheit untersagt worden“, erklärt Ministeriumssprecherin Dagmar Albegger. Eh klar, dass ein österreichischer Beamter nicht auf der Payroll eines Rechtsgegners der Republik stehen darf. Noch dazu in einem Verfahren, das die heimischen Steuerzahler Milliarden Euro kosten kann.

Der Spitzenbeamte wurde ermahnt, künftig die Meldepflicht zu beachten. Vor allem, wenn es sich um Aufträge von „dritter Seite“ und nicht nur um Fachpublikationen oder Lehraufträge handelt.

Ein Disziplinarverfahren gegen Mohr wurde allerdings nicht eingeleitet. Die Verletzung der Meldepflicht genügt nicht für disziplinarrechtliche Maßnahmen. Die Höhe des Bayern-Honorars meldete Mohr übrigens nicht.

FPÖ

Die FPÖ will zur Causa kommende Woche parlamentarische Anfragen an Justizminister Wolfgang Brandstetter und Finanzminister Hans Jörg Schelling, beide ÖVP, stellen. Als Mohr das Gutachten schrieb, war noch Beatrix Karl Chefin im Justizministerium.

Der freiheitliche Fraktionsführer im Hypo-U-Ausschuss, Elmar Podgorschek, wettert über „grobe Pflichtverletzungen im Justizministerium“. Abgesehen von der moralischen Dimension sei es unverständlich, „wie ein Beamter einer Tätigkeit nachgehen kann, die der Republik Österreich derart großen Schaden zufügt“.
Der emeritierte Verfassungsrechtler Heinz Mayer, der wie berichtet ebenfalls ein Gutachten für die Bayern schrieb, sieht kein Problem. Er habe auch für den österreichischen Versicherungsverband ein Gutachten erstellt, argumentiert der Professor. Herzig, den biederen Versicherungsverband mit der BayernLB zu vergleichen.