Wirtschaft

IT-Branche will heuer 10.000 neue Jobs schaffen

Während sich andere wegen der Digitalisierung sorgen, herrscht in der heimischen IT- und Beraterbranche Aufbruchstimmung wie zuletzt in der Dotcom-Ära vor 20 Jahren. Die Auftragslage ist prächtig, gibt es doch kaum ein Unternehmen, das sich derzeit nicht mit der Um- und Nachrüstung von IT-Systemen oder Optimierung von Geschäftsprozessen befasst. "Die wissensbasierten Dienstleistungen boomen, wir sind der Konjunkturmotor Österreichs", frohlockt Alfred Harl, Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung/IT (UBIT) in der Wirtschaftskammer.

Als "Digitalisierungsbranche schlechthin" verzeichneten die 66.000 Mitgliedsbetriebe der Sparte im Vorjahr ein Umsatzplus von 9,5 Prozent bzw. 2,4 Mrd. auf 27,64 Mrd. Euro. Die IT-Branche allein wuchs mit 10,4 Prozent auf 21 Mrd. Euro sogar noch stärker. Für heuer rechnet Harl wieder mit einem zweistelligen Wachstum.

Um die Auftragsflut bewältigen zu können, wird fleißig rekrutiert. Harl rechnet damit, dass allein heuer bis zu 10.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. "Da ist der Beschäftigungsbonus noch gar nicht miteingerechnet". Erst kürzlich gab der IT-Dienstleister S&T bekannt, die Zahl seiner Software-Entwickler heuer auf 80 zu verdoppeln, Mitbewerber Anexia sucht allein rund 40 IT-Spezialisten zur sofortigen Einstellung. In der Branche gibt es rund 75.000 Beschäftigte.

Jobgarantie Informatik

Welche Qualifikationen stark nachgefragt sind, will Harl nicht konkretisieren, immerhin gebe es 80 Berufsbilder in der IT. Und es entstehen laufend neue, wie zuletzt besonders im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit. Weil die Digitalisierung aber auch einfache, standardisierte Tätigkeiten wegrationalisiert, führe an der Höherqualifizierung kein Weg vorbei. "Informatiker haben quasi eine Jobgarantie fürs Leben", ist Harl überzeugt. Statt Studienplätze wie an der TU Wien zu kürzen, müsste alles getan werden, um die Absolventenzahl zu erhöhen. Ansonsten werde sich der Fachkräftemangel in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Schon jetzt könnten Tausende Stellen nicht besetzt werden – auch deshalb, weil in der Branche ältere Jobsuchende kaum noch eine Chance haben.

Neue Arbeitsformen

Die Digitalisierung verändert nicht nur die Qualifikationen, sondern auch die Arbeitsverhältnisse selbst. „Den klassischen 9-to-5-Job gibt es bei IT-lern schon lange nicht mehr“, meint Harl, der selbst ein Consultingunternehmen hat. Stattdessen sind neue Arbeitsformen wie Crowd-Working oder Co-Working auf dem Vormarsch. Letzteres betreffe vor allem die „Jungen Kreativen“.

Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, wünscht sich der Branchenvertreter ein modernes Arbeitsrecht mit flexibleren Arbeitsmöglichkeiten und mehr Rechtssicherheit bei Werkverträgen – Stichwort Scheinselbstständigkeit. Die soeben beschlossene Verbesserung (s. Artikel unten) geht Harl nicht weit genug. Es würden nach wie vor die Krankenkassen entscheiden, ob eine Anstellung vorliege oder nicht. Das sei existenzgefährdend.

Die IT-Branche selbst wird immer kleinteiliger. Es gibt nur noch einige wenige Großbetriebe wie Raiffeisen Informatik oder S&T, mehr als 80 Prozent sind Ein-Personen-Unternehmen (EPU), der Rest Klein- und Mittelbetriebe. Harl sieht das Beschäftigungswachstum in erster Linie bei den KMU: "Da gibt es viele, die zum Mittelständler heranwachsen." Eine Folge der Kleinteiligkeit sind sinkende Ausgaben für Neuinvestitionen sowie für Aus- und Weiterbildung.

Die Arbeitswelt wird immer bunter, die Grenzen zwischen selbstständiger und unselbstständiger Beschäftigung verschwimmen. Die Aufregung war im Vorjahr groß, als die Krankenkassen vermehrt Betriebe aus der IT- oder Kreativwirtschaft wegen „Schein-Selbstständigkeit“ zu hohen Nachzahlungen der Sozialabgaben vergatterten. Die Betriebe klagten über eine nicht mehr zeitgemäße Rechtslage bei Werkverträgen.

Ab Juli gibt es zumindest ein Stück mehr Rechtssicherheit. Schon bei der Neuanmeldung einer selbstständigen Tätigkeit soll im Zweifelsfall ein Fragebogen klären, ob die Selbstständigkeit rechtens ist. Die Vor-Ab-Entscheidung ist für spätere Prüfungen durch die Krankenkassen bindend. Voraussetzung ist, dass sich die Tätigkeit inzwischen nicht geändert hat, ein „Freibrief“ für Selbstständigkeit ist es also nicht. Bei allfälligen Nachzahlungen an die Krankenkassen werden die zuvor geleisteten Beiträge an die gewerbliche Sozialversicherung (SVA) angerechnet.