Wenn der Schnee zur Last wird
Der Winter hat weite Teile des Landes fest im Griff. In manchen Orten türmt sich der Schnee über einen Meter hoch auf den Dächern – und lastet entsprechend schwer auf ihnen. In Tirol wurden Werte von über 300 Kilogramm pro Quadratmeter gemessen. Geht der Schneefall in Regen über, kann das die Last noch erhöhen.
Flachdächer gefährdet
Vor allem für Flachdächer und Hallen kann das gefährlich werden. „Der Vorteil eines Steildaches ist, dass die Schneelast durch einen definierten Faktor abgemindert werden kann. Bei Flachdächern schlägt das Gewicht zur Gänze auf“, sagt Wolfgang Wertitsch, Leiter Produktmanagement Dach bei Wienerberger. Dächer sind generell aber so konstruiert, dass sie die höchsten Schneelasten der letzten Jahre tragen können, also der Norm entsprechen, führt Wertitsch aus. „Bei einem neuen Haus kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass es den aktuellen Normvorschriften entspricht. Besitzer müssen sich im Normalfall keine Sorgen machen, dass es zu Problemen kommt.“ Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die aktuelle Schneelast nicht die Norm übersteigt. Anders kann die Situation bei älteren Häusern sein – da damals andere Normen gegolten haben. „Wenn sich ein Hausbesitzer sorgt, ob das Haus dem Schneedruck standhält, dann sollte er die Konstruktion durch Experten bewerten lassen.“ Auf den aktuellen Stand kann man die Dachkonstruktion im Zuge einer Sanierung bringen, dabei werden die Sparren verstärkt.
Gehsteige betreuen
Kommt es zu Schäden durch Schneedruck, dann sind diese üblicherweise im Rahmen einer Sturmschadenversicherung gedeckt – sofern der betroffene Versicherungsnehmer Maßnahmen gegen drohende Schäden und Folgeschäden ergreift. Das könnte sein, Schneewechten und Eiszapfen zu entfernen, aber auch Warnstangen während dieser Maßnahmen aufzustellen. Gehsteige müssen zwischen 6 und 22 Uhr betreut werden. Vor allem bei Mehrfamilienhäusern übernehmen das häufig Räumungsdienste. Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet, die an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, müssen Gehsteige von Schnee räumen und bei Eisbildung auch streuen. Bei anhaltendem Schneefall oder gefrierendem Regen reicht es nicht aus, nur einmal am Tag zu räumen. Allerdings ist es auch nicht zumutbar, die Gehsteige rund um die Uhr zu betreuen. Wie umfangreich diese Verpflichtung konkret ist, damit haben sich die Gerichte beschäftigt. Laut Judikatur kann nicht erwartet werden, dass mitten in der Nacht geräumt wird.