Welche Wege müssen von der Schneeräumung gereinigt werden?
Von Ankica Nikolić
In unserer Hausanlage ist die Schneeräumung sehr schleißig, obwohl wir einen aufrechten Vertrag mit einem Unternehmen haben. Wie finde ich heraus, welche Wege geräumt werden müssen und wer haftet, wenn jemand aufgrund der ungeräumten Wege stürzt?
Sie sollten (im Idealfall direkt über die Hausverwaltung) in den Vertrag mit dem Unternehmen Einsicht nehmen, um feststellen zu können, welche Außenflächen der Anlage zu räumen sind. Wenn diesbezüglich keine Regelung getroffen wurde, kann die Wohnungseigentumsgemeinschaft unter Umständen im Rahmen der sogenannten Wegehalterhaftung schadenersatzpflichtig werden. Wenn nämlich jemand berechtigterweise die Wege benützt und durch den mangelhaften Zustand Schaden erleidet, haftet die Miteigentümergemeinschaft, soferne diese den Mangel vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat.
Jeder Eigentümer kann die über seine Liegenschaft hängenden Äste abschneiden oder sonst benützen. Dabei hat er aber fachgerecht vorzugehen und die Pflanzen möglichst zu schonen. Bundes- und landesgesetzliche Regelungen betreffend den Schutz sind generell immer zu beachten. Die für das Abschneiden der Äste notwendigen Kosten hat der beeinträchtigte Grundeigentümer zu tragen. Sofern ein Schaden entstanden ist oder offenbar droht, hat der Besitzer des Baumes oder der jeweiligen Pflanze die Hälfte der Kosten zu ersetzen. Betreffend die Höhe sollte versucht werden, mit dem Eigentümer des angrenzenden Grundstückes das Einvernehmen herzustellen. Wenn dies nicht möglich ist, könnte in einem Gerichtsverfahren geklärt werden, ob durch den Baum der sogenannte Entzug von Licht das den örtlichen Verhältnissen entsprechende gewöhnliche Maß überschreitet und ob es für Sie zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Benutzung Ihrer Freifläche kommt.
Ich besitze ein Zinshaus. Die Mieter einer Wohnung haben mit der Zustimmung meiner Mutter, der damaligen Eigentümerin, den Balkon auf ihre Kosten vergrößern lassen. Nun müssen die Balkone saniert werden. Müssen die Mieter bei den Sanierungskosten dieses vergrößerten Balkons mitzahlen oder muss ich alleine die Kosten tragen?
Eine Eigentümerin hat mit Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer auf den allgemeinen Flächen vor Jahren eine Garage gebaut, die sie bis zum Ableben ihres Mannes selbst genutzt und danach an eine andere Mieterin vermietet hat. Die Wohnung gehört mittlerweile ihrem Neffen, der die Garage nun weiter vermietet. Ist das rechtens?