Was tun, wenn beim Küchen-Kauf etwas danebengeht
Von Ursula Horvath
Es soll Menschen geben, die im Backrohr ihre Pullover aufbewahren. Für die meisten ist jedoch die Küche der zentrale Raum: Hier wird gekocht und oft auch gegessen, geredet, gespielt und gefeiert. Planungsfehler und überstürzte Kaufentscheidungen sind daher besonders ärgerlich.
Renate Wagner ist Beraterin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Sie weiß: "Die häufigsten Probleme sind Lieferverzögerungen und Mängel. Das ist gerade bei einer Küche sehr unangenehm. Ohne Kasten kann man leicht ein paar Wochen leben, aber ohne Küche ist es schwierig."
Üblicherweise wird eine bestimmte Kalenderwoche als Lieferzeitraum vereinbart. Kommt die Küche nicht pünktlich, kann der Kunde - unter Androhung des Rücktritts vom Kaufvertrag - eine angemessene Nachfrist von zwei bis drei Wochen setzen. Wagner rät, immer schriftlich zu kommunizieren: "Schicken Sie einen eingeschrieben Brief - ein eMail ist kein rechtswirksamer Schritt."
Wird geliefert, sollte man die Ware genau auf Mängel überprüfen und Küchenmöbel sowie Gerätenummern mit den Angaben im Kaufvertrag und auf dem Plan vergleichen. Gibt es Abweichungen oder Mängel, haben Konsumenten das Recht auf eine kostenlose Nachlieferung und Verbesserung.
"Für Möbel gibt es grundsätzlich keinen Ersatzanspruch"
"Halten Sie Mängel schon am Lieferschein fest und fordern Sie das Unternehmen auf, die Dinge im Rahmen der Gewährleistungspflicht in Ordnung zu bringen", so Wagner. Kunden dürfen den Kaufpreis so lange zurückhalten, bis alles ordnungsgemäß gemacht wurde. "Natürlich gibt es Grenzen, das sogenannte Schikaneverbot: Man kann nicht einige Tausend Euro zurückhalten, nur weil irgendwo ein Griff fehlt", erklärt Wagner.
Mietwohnungen sind oft schon mit einer Küche ausgestattet. Wird eine komplett leere Wohnung vermietet, muss der Mieter Einrichtung und Geräte selbst kaufen. Spätestens beim Umzug kann das zu Problemen führen, denn die Ablöse für eine solche Investition hält sich meist in Grenzen. "Einen Ersatzanspruch gibt es nur in dem Umfang, in dem die Investition für den Vermieter von Nutzen ist. Ein Herd kann in manchen Fällen von Nutzen sein. Für Möbel gibt es grundsätzlich keinen Ersatzanspruch", sagt Rechtsanwalt Peter Hauswirth: "Der Mieter muss außerdem im Vorfeld die Zustimmung des Vermieters einholen und den Anspruch rechtzeitig nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend machen."
Es kann natürlich auch vorkommen, dass der neue Mieter seinem Vorgänger die Kücheneinrichtung abkauft. In diesem Fall schließt man am besten einen klassischen Kaufvertrag ab. Der Kaufpreis darf den tatsächlichen Wert der übergebenen Möbel nicht übersteigen. Der Käufer könnte sonst den Differenzbetrag als verbotene Leistung zurückfordern.
Eine schöne Küche ist nicht billig - mit allen technischen Raffinessen ausgestattet, kann sie schnell so viel kosten wie ein Kleinwagen. Manche Anbieter locken daher mit der Möglichkeit der Ratenzahlung. "Eine Küche auf Raten zu kaufen, sollte man sich gut überlegen- vor allem als Mieter", relativiert Wagner. "Wir kennen Fälle, wo der Vermieter die Küche nicht haben wollte und der Mieter sie rausnehmen musste. Wenn sie in der nächsten Wohnung nicht passt, zahlt man noch immer die Raten, obwohl man die Küche gar nicht mehr nützen kann."
Kostenlose Erstberatung
Beim VKI, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 81, gibt es täglich zwischen 10 und 15 Uhr
eine kostenlose Erstberatung. Für komplexere Fragestellungen muss man einen eigenen Termin vereinbaren. Kosten: 15 Euro.
Tel.: 01/588 77-0
www.konsument.at
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