Was können Mieter gegen störenden Kinderlärm im Hof machen?
Ich bin Mieter einer Wohnung in Wien. Im Hof der Wohnanlage spielen sehr oft Kinder. Das macht furchtbar viel Lärm und stört mich. Bringt es etwas, die Polizei deswegen zu rufen?
Generell wird man davon ausgehen müssen, dass mit dem Betrieb von Kinderspielplätzen ein gewisse Lärmentwicklung verbunden ist und an das Verhalten von Kindern andere Maßstäbe anzulegen sind als an jenes von Erwachsenen. Sollte die Belastung durch den Lärm über das sonst übliche Ausmaß hinausgehen, wäre es zweckmäßig, der Hausverwaltung Mitteilung zu machen, damit geeignete Maßnahmen geprüft und eingeleitet werden können. Die Verständigung der Polizei käme nur im Falle der Erregung von ungebührlichem Lärm in Betracht, wenn etwa durch Störenfriede die Nachtruhe gestört wird.
Ich wohne seit 40 Jahren in einer Anlage mit 87 Miteigentümern. Manche haben in dieser Zeit ihre Heizkörper ausgetauscht. Ist die Eigentümergemeinschaft auch für die getauschten Heizkörper zuständig?
Die Eigentümergemeinschaft ist insofern für Erhaltungsarbeiten im Inneren von Eigentumsobjekten zuständig, als ein ernster Schaden des Hauses zu beheben wäre. Unter einem ernsten Schaden eines Hauses versteht man einen solchen, durch den die Bausubstanz in Mitleidenschaft gezogen wird beziehungsweise bei dem im Fall der Unterlassung der Reparatur die Möglichkeit von Feuer-, Explosions- oder Wasserschäden besteht.