Muss jeder bei der Erhaltung des Kinderspielplatzes mitzahlen?
Von Ursula Horvath
In unserer Wohnhausanlage gibt es einen kleinen Spielplatz. Ich habe selbst keine Kinder – muss ich trotzdem bei der Erneuerung der Geräte mitzahlen?
In der Regel handelt es sich hierbei um eine Gemeinschaftsanlage. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Wartung und die regelmäßigen Kontrollen im Rahmen der Betriebskosten auf alle Mieter verteilt werden und zwar unabhängig davon, ob man die Anlage nutzt oder nicht. Sämtliche Reparaturen oder auch ein eventuell notwendiger Austausch eines Gerätes werden aus der Hauptmietzinsreserve vom Vermieter bezahlt. Eine Gemeinschaftsanlage liegt immer dann vor, wenn eine Einrichtung allen Bewohnern zur gemeinsamen Benutzung zur Verfügung steht – wie es zum Beispiel bei einem Aufzug, einem Schwimmbad oder den Grünanlagen der Fall wäre. Ein Mieter kann auf das Recht zur Benutzung einer Gemeinschaftsanlage nicht einseitig verzichten und sich daher auch nicht von der Kostenbeteiligung befreien.
Ich möchte meine Eigentumswohnung, Baujahr 1977, verkaufen. Die Anlage wurde mit Wohnbaufördermitteln errichtet, im Jahr 1996 habe ich den offenen Betrag zurückgezahlt. Kann der neue Eigentümer einen freien Mietzins verlangen oder nicht?
Ich ziehe Ende des Monats aus meiner Mietwohnung aus. Mein Vermieter will, dass ich eine Verzichtserklärung unterschreibe. Er sagt, ich bekomme dafür die Kaution schneller zurück. Soll ich das machen? Welche Nachteile kann das für mich haben?
In meinem Vertrag wurde eine Zeitspanne von drei Monaten vereinbart. Bin ich als Mieter auch daran gebunden?
Stimmt es, dass bald jeder Haushalt mit einem Smart Meter ausgestattet sein wird?
Nicht zwingend. Im Jahr 2013 wurde eine sogenannte "Opt-out"-Regelung eingeführt. Dies bedeutet, man kann einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter) auch ablehnen. Normalerweise sollte vor dem Zählertausch jeder Haushalt informiert werden. Sie können Ihre Zustimmungsverweigerung auch vorab mitteilen. Wenn man dies gemacht hat, so wird im Falle einer geplanten Installation nachgefragt, ob die Ablehnung aufrecht bleibt.