Wirtschaft/Immo

Mängel dokumentieren und Streit vermeiden

Der Mieter hat die Wohnung in einem – seiner Meinung nach – tadellosen Zustand zurückgegeben. Doch statt der erwarteten Kaution bekommt er nach einigen Wochen eine saftige Rechnung über durchgeführte Reparaturen. Um solche Streitigkeiten zu vermeiden, sollte man den Zustand der Wohnung genau dokumentieren – und zwar sowohl bei der Übernahme am Beginn des Mietverhältnisses als auch bei der Rückgabe.

"Ein Übernahmeprotokoll ist für beide Seiten – Mieter und Vermieter – empfehlenswert", sagt Karin Sammer, Wohnrechtsexpertin des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI). "Allein das gemeinsame Ausfüllen hilft dabei, dass man wirklich genau schaut. Neben dem Zustand der Wohnung sollte man auch festhalten, wie viele und welche Schlüssel übergeben wurden. Auch der Zählerstand bei Gas und Strom wird notiert. Gibt es Mängel, sollten diese auch mit einem Foto dokumentiert werden." Kontrollieren sollte man außerdem den Zustand der Heizung, der Therme, der Fenster und Türen sowie der Böden. Wenn Möbel oder Elektrogeräte mitvermietet werden, sollte man auch diese genau unter die Lupe nehmen.

Mängel vermerken

"Oft wird das Protokoll allein vom Vermieter verfasst und vom Mieter vorbehaltlos unterschrieben. Das sollte natürlich nicht so sein", sagt der Wiener Rechtsanwalt und Wohnrechtsexperte Walter Pirker. "Wenn etwa der Parkettboden an einer Stelle besonders abgenützt ist oder der Teppich ein Brandloch hat, muss man das festhalten. Sonst könnte es sein, dass der Vermieter einen für diese Schäden verantwortlich macht, wenn man wieder auszieht." Sagt der Vermieter zu, dass bestehende Mängel behoben werden, sollte auch das im Protokoll vermerkt sein. "Kümmert er sich dann nicht darum, hat der Mieter die Möglichkeit, die Durchführung einzuklagen oder die Miete zu mindern", sagt Karin Sammer.

Wenn das Mietverhältnis endet

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Bei der Rückgabe der Wohnung ist ein detailliertes Protokoll ebenfalls wichtig. Gibt es Schäden, die über die normale Abnützung hinaus gehen, kann der Vermieter die Kaution oder einen Teil davon einbehalten. Auch der Reinigungszustand kann ein Streitthema sein, daher sollte man diesen ebenfalls genau beschreiben. Es kommt immer wieder vor, dass Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, weil sie eine Reinigungsfirma beauftragen mussten.

Sollten sich Mieter und Vermieter über den Zustand der Wohnung nicht einig sein, kann man auch das im Protokoll notieren. "Es könnte zum Beispiel Folgendes festgehalten werden: Aus der Sicht des Mieters ist die Malerei in ordnungsgemäßem Zustand, es liegt gewöhnliche Abnutzung vor. Die drei Bohrlöcher in der Küche waren laut Mieter bereits beim Einzug vorhanden", erklärt Pirker. Dann gibt es am Ende auch keine bösen Überraschungen.