Kann der Parkplatz einer einzelnen Wohnung zugeteilt werden?
Von Mario Kopf
Unsere Anlage hat sechs Parkplätze, die zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft gehören. Theoretisch steht jedem Wohnungseigentümer einer zur Verfügung – manche haben jedoch zwei Fahrzeuge. Da ich oft später heim komme, muss ich häufig außerhalb einen Stellplatz suchen. Können die Parkplätze nicht fix pro Wohnung zugeteilt werden?
In diesem Fall ist am besten, die Hausverwaltung zu kontaktieren und abzuklären, ob eine allfällige Benützungsregelung die Parkplätze betreffend besteht. Diese könnte zum Beispiel im Wohnungseigentumsvertrag oder in Beschlüssen der Eigentümer festgelegt sein. Andernfalls kann in der nächsten Eigentümerversammlung ein Beschluss über den Gebrauch der Parkplätze gefasst werden. Benützungsvereinbarungen über die Zuteilung von Allgemeinflächen zur Sondernutzung Einzelner brauchen jedoch die Einstimmigkeit der Wohnungseigentümer.
Ich lebe seit zehn Jahren in einer Genossenschaftswohnung. Nun wurde eine Steckdose kaputt. Der Vermieter verweigert die Reparatur – muss ich die Kosten übernehmen oder ist dies seine Aufgabe?
Bei (zumindest teilweiser) Anwendbarkeit der Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) bzw. des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) gilt folgendes: Der Vermieter ist verpflichtet, den jeweiligen Mietgegenstand im ortsüblichen Standard zu erhalten und erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Mieters zu beseitigen (§ 3 MRG/ § 14a WGG). Steckdosen, die rein optisch nicht mehr neu oder schadhaft sind, wie etwa bei einer Absplitterung oder einem Bruch der Kunststoffabdeckungen, sind keine ernsten Schäden. Der Mieter ist in diesem Fall zwar nicht zur Instandsetzung verpflichtet, jedoch können ihm bei Beendigung des Bestandverhältnisses die Kosten für diese in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution abgezogen werden. Anders wäre die Rechtslage zum Beispiel bei aus Steckdosen herausragenden Stromleitungen, die durchaus ernste Schäden bzw. eine vom Mietgegenstand ausgehende Gefährdung darstellen. Diese könnten dann sehr wohl eine entsprechende Erhaltungspflicht des Vermieters auslösen.
Ich bin Mieter eines Reihenhauses. In unserer Siedlung erneuert nun die Genossenschaft alle Fenster. Wer übernimmt die Kosten für die Jalousien, die die Bewohner einst selbst finanziert haben?
Wurden diese zuvor mit Zustimmung des Vermieters angebracht, stellt die Entfernung von Außenjalousien im Zuge von Umbauarbeiten durch diesen eine wesentliche Beeinträchtigung der Rechte des Mieters durch Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten dar (iSd § 8 Abs 3 MRG). Wenn der Vermieter diese nicht wieder anbringt, besteht ein Anspruch auf Entschädigung in der Höhe der erforderlichen Montagekosten. War das Produkt in einem nicht mehr gebrauchsfähigen oder in keinem zur Wiederanbringung geeignetem Zustand, steht nach der Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes ebenfalls eine angemessene Zahlung zu. Die Höhe errechnet sich von dem Betrag, der den Anschaffungs- und Montagekosten neuer Jalousien entspricht, reduziert um das Ausmaß, das sich aus einer verlängerten Lebensdauer ergibt.
Ich habe die Rechte an meiner Eigentumswohnung an meinen Neffen weitergegeben. Nachdem ich ein lebenslanges Wohnrecht und eine Generalvollmacht habe, übernehme ich alle Kosten. Allerdings schreibt die Verwaltung alles auf seinen Namen. Wie kann ich die Abschreibung der Reparaturen, die ich schließlich gezahlt habe, für mich geltend machen?
Die Reparaturkosten über die AfA (Absetzung für Abnützung) könnten Sie dann steuerlich geltend machen, wenn Ihnen Ihr Neffe die Wohnung zu einem marktüblichen Mietzins vermietet. Ist dieser marktunüblich, wäre dies Liebhaberei und würde eine steuerliche Absetzung der Reparaturkosten schließlich verneinen. Sollte allerdings ersteres der Fall sein, müsste Ihr Neffe Ihnen für die Abnützung der Wohnung eine Rechnung in Höhe der AfA stellen.