Wirtschaft/Immo

Justitia ist für alle da

Ein Mal im Leben hat jeder Österreicher mit der Justiz zu tun – sagt zumindest die Statistik. Die Gründe sind vielfältig und reichen von der Grundbuchsauskunft über Erbschaftsangelegenheiten bis zur Scheidung. Wer einen Mietvertrag anfechten will, kommt an der Justiz ebenso wenig vorbei wie ein Bauherr, der einen Schadenersatzanspruch einklagen möchte. Und einige wenige sind sogar irgendwann an einem Strafverfahren beteiligt – als Beschuldigte, Opfer, Zeugen oder als Laienrichter.

Doch wie unser Rechtssystem genau funktioniert und welche Aufgaben die Justiz wahrnimmt, wissen die wenigsten. Genau das wird im neuen Ratgeber des Justizministeriums „Alles was Recht ist“ erklärt. Hier werden die Prinzipien der Rechtssprechung erläutert und man kann nachlesen, welche Gesetze wofür gelten. Außerdem werden die häufigsten Fragen aus den Bereichen Wohnen, Familie, Arbeit, Konsum, Alter und Erben beantwortet. So wird etwa erklärt, wie die Erbfolge funktioniert und wie man ein Testament macht. Ein Begriffslexikon beschreibt juristische Ausdrücke von A wie Amtstag bis Z wie Zivilrecht.

Mieter und Vermieter kommen irgendwann mit zumindest einem dieser beiden Gesetze in Berührung: Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und/oder das Mietrechtsgesetz (MRG) sind die Basis für jeden Mietvertrag und sie regeln das Zusammenleben mit den Nachbarn. Das MRG schreibt zum Beispiel vor, dass Mietverträge befristet oder unbefristet abgeschlossen werden können. Gibt es eine Befristung, muss diese mindestens drei Jahre betragen.

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Im ABGB ist unter anderem geregelt, dass man zwar nicht ohne Einwilligung des Nachbarn dessen Grundstück betreten, aber sehr wohl Äste, die über den Gartenzaun hängen, abschneiden darf. Dabei muss man fachgerecht vorgehen und den Baum oder Strauch möglichst schonen.

Die seit Jahren diskutierte Frage, wer die Erneuerung der Therme bezahlen muss, kann auch dieser Ratgeber nicht endgültig beantworten – alle anderen wohnrechtlichen Themen werden leicht verständlich erklärt.