Gebrauchsanweisung für die Wohnung
Von Ursula Horvath
Ein Benutzerhandbuch für die Wohnung? Braucht man so etwas? Man sollte doch meinen, dass jedem klar ist, wie man richtig wohnt. Wie man lüftet und heizt, wie man das Backrohr putzt und den Holzboden reinigt. Leider zeigen zahlreiche Streitigkeiten vor Gericht, dass das nicht immer der Fall ist.
Von der Versicherung bis zur Silikonfuge
Immer mehr Hausverwalter erstellen daher eine Art Gebrauchsanweisung für die Wohnung. "Neue Mieter bekommen von uns gemeinsam mit dem Übergabeprotokoll ein Handbuch. Diese Broschüre enthält sowohl Tipps und Empfehlungen als auch rechtliche Erläuterungen und verbindliche Inhalte wie die Haus- oder die Waschküchenordnung", sagt Christian Wolf, Jurist bei der Hausverwaltung IMV. "Da steht zum Beispiel drin, dass die Wartung der Silikonfuge rund um die Badewanne Aufgabe des Mieters ist. Es wird empfohlen, eine Haushaltsversicherung abzuschließen. Und es wird erklärt, wie man Schimmel vermeidet, wie man Wasser spart und den Heizkörper entlüftet."
Wie ein Benutzerhandbuch im Detail aussehen kann, hat Roman Wagner, Immobilientreuhänder und Eigentümer einer Hausverwaltung, im Ratgeber "Das Benutzerhandbuch als Mietvertragsergänzung", erschienen im Linde-Verlag, zusammengefasst.
Überraschendes Gerichtsurteil
Auslöser für das Buch war ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH). Bei dem Rechtsstreit ging es um die Frage, wer für die Beseitigung des Schimmels zuständig ist: Ein Sachverständiger kam in diesem Fall zu dem Ergebnis, dass nicht ein bauliches Problem, sondern ausschließlich das falsche Benutzerverhalten den Schimmelbefall verursacht hat. Der Mieter hatte zu wenig und falsch gelüftet. "Überraschenderweise hat der OGH trotzdem entschieden, dass allein der Vermieter den Schaden beheben muss. Die Begründung: Er hat es unterlassen, festzulegen, wie und in welchem Ausmaß die Räume zu belüften sind", erzählt Roman Wagner.
Richtig reinigen
Zu den wichtigsten Punkten eines solchen Handbuchs gehört daher das Thema Reinigung. "Wir erleben oft, dass bei der Rückstellung der Wohnung ein Ceranfeld total zerkratzt ist oder der Parkettboden komplett aufgeweicht ist, weil viel zu nass gewischt wurde", sagt Hausverwalter Wagner. Also wird genau erklärt, wie Stein-, Teppich- und Holzböden zu pflegen sind, wie man Kochfeld, Backofen und Dunstabzugshaube sauber macht, wie die Heizkörper zu reinigen und zu entlüften sind, wie man Armaturen richtig pflegt und was bei einem tropfenden Wasserhahn zu tun ist.
Wissen, wo man nachsehen kann
Wagner ist sich dessen bewusst, dass nicht jeder Mieter das Benutzerhandbuch von der ersten bis zur letzten Seite durcharbeiten wird. "Man macht natürlich auch keine gemeinsame Lesung. Aber man sollte beim Mietvertragsabschluss kommunizieren, dass ein solches Handbuch und die Hausordnung übergeben werden. Und man sollte im Vertrag in einem Absatz auch zusammenfassen, welche Themenbereiche der Leitfaden abdeckt. Dann wissen die Leute auch, wo sie bei Bedarf nachschauen können."