Wirtschaft/Immo

Diese Kosten müssen Mieter zahlen

Für folgende Posten muss der Mieter zahlen:
Wasserversorgung
Rauchfangkehrer
Kanalräumung
Müllabfuhr
Entrümpelung herrenloser Sachen
Schädlingsbekämpfung
Beleuchtung der allgemeinen Teile des Hauses (Stiegenhaus, Hof)
Feuer-, Haftpflicht- und Leitungswasser- schadenversicherung
Weitere Versicherungen wie Sturmschaden und Glasbruch, wenn die Mehrheit zustimmt. (In modernen Standard-Mietverträgen in der Regel vereinbart.)
Verwaltungskosten
Hausbesorger oder Hausbetreuung (Hausreinigung)
Öffentliche Abgaben
Gemeinschaftsanlagen (z. B. Lift, Waschküche, Grünanlagen)

Tipps für Eigentümer

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Bis 30. Juni sollten auch Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung zugeschickt bekommen. Neben der Betriebskostenabrechnung, bekommen sie auch eine Abrechnung der Rücklage.

Denn die Verwaltung muss eine angemessene Rücklage für zukünftige Erhaltungsmaßnahmen bilden. Jeder Eigentümer muss in diesen Topf einzahlen. Gesetzliche Vorschriften über die Höhe der Beiträge gibt es nicht. Wenn also in der Rücklage ein hoher Polster angespart ist und keine großen Reparaturen geplant sind, kann man über eine Senkung der monatlichen Beiträge nachdenken.

Nehmen Sie Einsicht in Belege und Rechnungen, falls Ihnen etwas komisch vorkommt. Gegen Kostenersatz kann man auch Kopien bei der Verwaltung anfordern.

Während für den Mieter klar geregelt ist, welche Posten er zahlen muss, können auf Eigentümer zusätzliche Bewirtschaftungskosten zukommen. Auch etwaige Anwaltskosten der Gemeinschaft müssen die Eigentümer anteilig übernehmen.

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