Die Folgen des Sparpakets für den Immobilienmarkt
IMMO: Müssen Wohnungskäufer ab jetzt mehr Steuern zahlen?
Michael Ehlmaier: Beim Kauf ändert sich gar nichts. Bei einem späteren Verkauf kommt es darauf an, ob Sie die Wohnung selbst als Eigentumswohnung benutzt oder vermietet haben. Hat man die Wohnung für zwei Jahre – oder fünf Jahre, wenn seit dem Ankauf nicht mehr als zehn Jahre vergangen sind – als Hauptwohnsitz genutzt, muss man bei einem Verkauf so wie bisher keine Steuer zahlen.
Wenn man nicht in der Wohnung gewohnt hat, bezahlt man künftig 25 Prozent Steuer auf den Gewinn – also auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis. In einem Fall gibt es sogar eine Verbesserung: Die Spekulationsfrist von zehn Jahren fällt weg. Wer ab jetzt eine Wohnung innerhalb der ersten zehn Jahre verkauft, zahlt auch nur 25 Prozent Steuer. Bisher musste man entsprechend seines Einkommensteuersatzes bis zu 50 Prozent zahlen.
Sollte man sich angesichts der neuen Steuersituation einen Wohnungskauf noch einmal überlegen?
Nicht unbedingt. Immobilien zeigen seit Generationen, dass sie langfristig eine gute und sichere Geldanlage sind. Wenn man eine passende Wohnung zu einem guten Preis kaufen kann, sollte eine Steuer, die man bei einem Verkauf in vielleicht 20 oder 30 Jahren auf einen Veräußerungsgewinn zahlen muss, nicht wirklich ausschlaggebend sein.
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