"Der Makler muss die Immobilie kennen"
Wie viel Provision darf ein Makler vom Mieter bzw. vom Käufer verlangen?
Anton Holzapfel: Er darf mit dem Käufer und mit dem Verkäufer jeweils eine Provision von höchstens drei Prozent des Kaufpreises vereinbaren. Bei
Immobilien mit einem Wert von bis zu € 36.336,42 sind bis zu vier Prozent möglich, bei einem Wert der Liegenschaft zwischen € 36.336,43 und €48.448,50 sind es genau € 1.453,46. Bei unbefristeten oder auf mehr als drei Jahre befristeten Verträgen darf der Makler vom Mieter zwei Brutto-Monatsmieten und vom Vermieter drei Brutto-Monatsmieten verlangen. Bei Befristungen bis zu drei Jahren darf er vom Vermieter drei und vom Mieter nur eine Brutto-Monatsmiete verlangen. Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes müssen Verträge aber auf mindestens drei Jahre befristet werden.
Woran erkennt man als Wohnungssuchender einen guten Makler?
An einem professionellen Internetauftritt des Unternehmens und an der sorgfältigen Aufbereitung der Unterlagen inklusive einem aktuellen Grundbuchauszug. Der Makler muss die Immobilie kennen und die gewünschten Informationen liefern können. Ein Qualitätsmerkmal ist die Mitgliedschaft beim ÖVI.
Welche Fragen sollte man dem Makler beim Besichtigungstermin stellen?
Selbstverständlich gilt es, die Eckpunkte des Vertrages zu klären: Preiserwartung des Verkäufers, Miethöhe inklusive Nebenkosten und die Vertragsdauer. Es ist aber auch wichtig, die eigenen Erwartungen und Bedürfnisse zu kommunizieren: Wie möchte ich die Liegenschaft nutzen? Möchte ich selber dort wohnen? Will ich in der Wohnung auch berufliche Tätigkeiten ausüben?
Was kann man tun oder wie soll man reagieren, wenn der Makler unprofessionell arbeitet?
Wenn das Unternehmen Mitglied im ÖVI ist, kann man sich an die dort eigens eingerichtete Clearingstelle wenden. Für alle übrigen Unternehmen ist die jeweilige Fachgruppe in der Wirtschaftskammer Ansprechpartner.
Darf man den Verkäufer oder Vermieter direkt anrufen und den Makler umgehen?
Der Makler wird bei Vorliegen seiner Verdienstlichkeit den Provisionsanspruch zu Recht einfordern. Ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken von Abgeber und Interessent, um den Makler um seine Provision zu bringen, ist mehr als unfair. Wenn der Makler professionell gearbeitet hat, kann er seinen Honoraranspruch im Regelfall auch durchsetzen.
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