Das Gebäude richtig versichern
Muss man eine Gebäudeversicherung abschließen?
Zinshaus-Besitzer und Eigentümergemeinschaften sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Sie sind jedoch gut beraten, es zu tun. Um den Abschluss kümmert sich die Hausverwaltung.
Worauf sollte man dabei achten?
Damit das Gebäude nicht unterversichert ist, sollte eine Versicherung immer auf der Basis des Neuwertes des Hauses abgeschlossen werden.
Wie oft muss man bestehende Verträge überprüfen?
Ich empfehle, die Verträge einmal pro Jahr, spätestens aber alle zwei Jahre anzuschauen. Wenn es Investitionen wie einen neuen Aufzug oder einen Dachausbau gab, muss die Versicherung angepasst werden. Die Verwaltung sollte außerdem prüfen, ob der Eigentümer gleich geblieben ist und ob es andere Mehrheitseigentümer gibt. Eine Gebäudeversicherung inkludiert auch eine Haftpflichtversicherung: Heute ist eine Versicherungssumme für Haftpflichtschäden von 1,5 Millionen Euro üblich. Wer Verträge lange nicht angepasst hat, sollte das überprüfen.
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