Darf man eine Sicherheitstüre ohne Genehmigung einbauen?
Von Mario Kopf
Meine 85-jährige Mutter wohnt in einer Miet-Altbauwohnung. In letzter Zeit gab es vermehrt Einbruchsversuche im Haus, nun möchte ich eine Sicherheitstüre einbauen lassen. Die Hausverwaltung hat die Zustimmung verweigert. Gibt es eine Möglichkeit, dieses Vorhaben trotzdem durchzusetzen?
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) kann der Mieter auch gegen den Willen des Vermieters wesentliche Veränderungen durchsetzen: Diese müssen dem Stand der Technik entsprechen, verkehrsüblich sein und einem wichtigen Interesse des Bewohners dienen. Der Mieter muss die einwandfreie Ausführung gewährleisten und sämtliche Kosten tragen. Da diese Bedingungen vorliegen, werden Sie – nachdem die Hausverwaltung dies zunächst abgelehnt hat – einen Antrag auf Zustimmung bei Gericht einbringen müssen. Ohne Zustimmung des Vermieters wäre ein derartiger Umbau eine Besitzstörung.
Meine Eltern wohnen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Wurzelwerk eines Baumes, der vor dem Nachbarhaus steht, hat die Mauer so zerstört, dass Wasser eingetreten ist. Die Hausverwaltung dieser Immobilie behauptet jedoch, sie sei für den Schaden nicht zuständig. Deren Versicherung bot kulanterweise an, die Hälfte der Reparaturkosten zu übernehmen. Sollen meine Eltern zustimmen?
Im Grunde kommt für die beschädigte Mauer nur ein Schadenersatz infrage. Ich sehe es allerdings als problematisch an, das Verschulden der Eigentümer des Nachbargrundstücks nachzuweisen. Selbst wenn dies belegbar wäre, bleibt der Grundsatz, dass der Geschädigte durch den Ersatz nicht besser gestellt werden darf: Da die Mauer nach der Sanierung in besserem Zustand wäre, wird nur ein Teil der Sanierungskosten ersetzt. Das Angebot über das Tragen der halben Kosten würde ich in Angesicht des Kostenrisikos eines Rechtsstreites daher annehmen.
Ich bin Mieter in einem Altbau, dessen Dachgeschoß ausgebaut wurde. Fast ein Jahr lang gab es eine Baustelle, sehr viel Schmutz, das Stiegenhaus war nur bedingt benutzbar. Ich habe die Hausverwaltung mehrmals darauf aufmerksam gemacht. Ist eine Mietzinsminderung in diesem Fall gerechtfertigt? Außerdem habe ich erfahren, dass die Fertigstellungsmeldung erst ein Jahr nach Finalisierung bei der Baupolizei erfolgt ist – hätte die Wohnung vorher vermietet werden dürfen?
Die Mietzinsminderung stellt eine besondere Form der Gewährleistung dar: Erfüllt der Vermieter nicht den im Mietvertrag bedungenen oder nach den Umständen üblichen Gebrauch an Ihrer Wohnung, so haben Sie ein Recht darauf. Der Umfang und die Höhe hängt dabei vom Grad der Beeinträchtigung ab. Bevor ein Teil des Geldes einbehalten wird, muss der Vermieter über den Mangel informiert werden. Gleichzeitig mit der Anzeige kann dann verlautbart werden, dass man den Mietzins nur unter Vorbehalt der Rückforderung zahlt. Zu Ihrer zweiten Frage: Eine Fertigstellungsmeldung wird an die Baubehörde nach Abschluss sämtlicher Arbeiten gemacht. Voraussetzung für die Vermietung von fertigen Wohnungen ist sie daher nicht.
Unsere Eigentumswohnung befindet sich in einer Siedlung mit mehreren Häusern, die einzeln abgerechnet werden. Nach einer allumfassenden Sanierung gibt es zwischen diesen riesige finanzielle Unterschiede bei der Betriebskostenabrechnung. Wie kann ich überprüfen, ob keine überhöhten Preise verrechnet wurden?
Ich nehme an, dass aus den Aufmaßblättern und Kostenaufstellungen der Schlussrechnungen Positionen den einzelnen Verrechnungskreisen zugeordnet werden mussten. Für den Fall empfiehlt es sich, bei der Hausverwaltung in die Belege Einsicht zu nehmen und bestenfalls die Verteilung erläutern zu lassen. Liegen tatsächlich Einzelkalkulationen für jeden Verrechnungskreis vor, müssten Sie diesen nur nach dem Umfang der Leistungen Ihres Gebäudes überprüfen. Die Angemessenheit der verrechneten Beträge sollte sich aus dem Vorliegen mehrerer Kostenvoranschläge ergeben, wobei nicht zwingend der Billigstbieter zu beauftragen ist.