Garagentor ist seit Monaten kaputt. Darf ich weniger für Parkplatz zahlen?
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Ich habe eine Eigentumswohnung und einen Parkplatz in der Tiefgarage. Im Juli 2023 ging das Rolltor kaputt. Im Jänner wurde ein neues Tor eingebaut, das nach einer Woche wieder kaputt war. Seit zehn Monaten steht das Tor offen, ich bezahle aber für einen versperrten Parkplatz. Kann ich nun weniger für den Parkplatz bezahlen?
Hausverwalter Udo Weinberger antwortet:
Als Wohnungseigentümer haben Sie Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft auf eine funktionierende Garage, die Durchführung der Instandhaltung ist eine Pflicht, die bei der Hausverwaltung liegt.
Ist durch das offene Rolltor ein Schaden passiert, könnte ein Schadenersatzanspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft entstanden sein. Ist die Verwaltung in ihrer Tätigkeit säumig oder nachlässig, wird diese den Schaden zu vertreten haben. In besonderen Fällen kann sogar das Honorar der Hausverwaltung herabgesetzt werden, wenn sie ihre Pflichten nicht erfüllt.
Die Kürzung der Wohnbeiträge sollten Sie nicht machen, denn die Zahlung stellt eine Pflicht des Wohnungseigentümers dar. Die Verwaltung wäre sogar gesetzlich verpflichtet, gegen Sie eine Klage bei Gericht einzubringen, bei der ihre obigen Argumente gar nicht gewürdigt werden könnten.
Ich empfehle, schriftlich die Hausverwaltung um Aufklärung zu ersuchen (das Problem kann ja auch außerhalb deren Sphäre liegen – Ersatzteilmangel) und notfalls auf einer Eigentümerversammlung diesen Umstand zum Thema machen zu lassen.