Hohe Zuschüsse für ausgewählte Pensionisten
Von Simone Hoepke
Jeder Österreicher bekommt in der Rente 50 Prozent mehr Pensionsgeld aufs Konto überwiesen als er während seines Erwerbslebens an Beiträgen eingezahlt hat. Zumindest im Durchschnitt. Nach Beziehergruppen gibt es eklatante Unterschiede.
„Bei den Beamten muss jeder zweite ,Ruhegenuss‘ vom Staat bezuschusst werden, bei Selbstständigen jede dritte und bei Arbeitern und Angestellten nur etwa jede fünfte Pension“, rechnet Pensionsexperte Bernd Marin vor. Er ortet in manchen Nischen „eine Selbstbedienung an den öffentlichen Kassen“. Marin: „Etwa bei den Sozialversicherungsangestellten, die unsere Pensionen verwalten. Ihre alten ,Dienstordnungspensionen‘ sind bis zu drei Viertel nicht gedeckt.“
Privilegien
Als weiteres Beispiel nennt er die Nationalbank. Im Durchschnitt vom Portier bis zum Fachreferenten – aber unterhalb von Gouverneur und Direktorium – kassiert ein OeNB-Pensionist unterm Strich 2,3 Mio. Euro Pension. Davon muss die öffentliche Hand bzw. der Steuerzahler 1,7 Mio. pro Kopf dazuzahlen. Zum Vergleich: Ein ASVG-Pensionist bekommt durchschnittlich 100.000 Euro Zuschuss vom Staat, ein Beamter 400.000 Euro.
Eine weitere umstrittene Frage ist das faktische Pensionsantrittsalter. „Derzeit gehen in der Landwirtschaft 71 Prozent der Männer wegen Invalidität in Pension, obwohl sie länger leben als der Durchschnitt der Bevölkerung“, erklärt Marin und fügt hinzu. „Das heißt ja nicht, dass sie arbeitsunfähig oder gar -unwillig sind, im Gegenteil, oft sitzen sie mit Grundeinkommen weiterhin am Traktor.“ Auch für ASVG-Versicherte gibt es wenig Anreiz länger zu arbeiten, solange die Bemessungsgrundlage mit 45 Beitragsjahren bei 80,1 Prozent gedeckelt ist.
Überdurchschnittlich lange bleiben Selbstständige im Erwerbsleben. So gehen etwa selbstständige Apotheker fünf Jahre später in Rente als ihre angestellten Kollegen. Die Bezuschussung bei Selbstständigen ist dennoch relativ hoch. „Auch, aber nicht nur weil sie häufig 15 bis 17 Jahre ihres Erwerbslebens ins ASVG-System eingezahlt haben und später als Selbstständige arbeiten und alimentiert werden, womit sogenannte Wanderversicherungsverluste entstehen.“