Händler holen im Web auf
Von Simone Hoepke
Trotz der Jubelmeldungen über steigende Onlineumsätze muss man die Kirche im Dorf lassen: Österreichs Händler machen 95,5 Prozent ihres Geschäfts im stationären Handel. Noch. Denn während die Umsätze in den Läden stagnieren, ist das Onlinegeschäft binnen drei Jahren um 30 Prozent gewachsen, so die Zahlen der KMU Forschung Austria. Schätzungen gehen von einem Anteil von 20 Prozent in zehn Jahren aus.
Aktuell betreiben 7500 Unternehmen in Österreich einen Webshop und damit um 4300 Betriebe mehr als noch im Jahr 2006. Unterm Strich setzen sie insgesamt 2,9 Milliarden Euro im Internet um. Wermutstropfen: Jeder zweite Euro, den die Österreicher per Mausklick ausgeben (2013: 5,9 Mrd. Euro), landet nach wie vor auf dem Konto eines ausländischen Konkurrenten.
Nicht konkurrenzfähig
Wolfgang Krejcik, Branchensprecher und selbst Elektrohändler in Wien, schlägt in dieselbe Kerbe. "Ich bin mit Abgaben konfrontiert, die bei ausländischen Händlern nicht eingehoben werden", verweist er auf die Bereiche Entsorgung und Urheberrecht. Solche Gebühren würden sich mit drei, vier Prozent auf den Preis draufschlagen.
Branchenobfrau Bettina Lorentschitsch appelliert an die österreichische und europäische Politik, "gleiche Rahmenbedingungen auf allen Ebenen" zu schaffen. Sie will Konsumenten für das Thema sensibilisieren. Durch den Kaufkraftabfluss würden dem Staat nicht nur Einnahmen entgehen, sondern auch Arbeitsplätze und Lehrstellen in Österreich gefährdet, argumentiert sie. Durch die geplante Festplattenabgabe seien etwa Drucker in Österreich nicht mehr verkäuflich.
Drei Outfits bestellen und zwei zurückschicken, kann künftig ins Geld gehen. Ab 13. Juni dürfen Versandhändler die Kosten für Retouren den Kunden verrechnen. Theoretisch. Amazon, Otto oder Zalando haben verkündet, darauf zu verzichten. Damit ist es auch für Konkurrenten schwer, die Kosten an Kunden zu überwälzen. Handelsobfrau Bettina Lorentschitsch schätzt daher, „dass alles beim Alten bleiben wird“.
Zudem gilt künftig in allen EU-Ländern ein einheitliches 14-tägiges Widerrufsrecht beim Onlinekauf. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem die Ware entgegengenommen wird. Hat ein Verkäufer den Kunden nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen, beträgt die Frist nicht 14 Tage, sondern ein Jahr. Konsumentenschützer empfehlen, Waren nicht nur zu retournieren, sondern den Rücktritt auch schriftlich zu erklären.
Was sich für Kunden ändert