Wirtschaft

Gut beachtet vom Staatsanwalt

Die Liste jener beeideten und gerichtlich zertifizierten Wirtschaftsprüfer, die der Staatsanwaltschaft zur Seite stehen, ist überschaubar. Bei den großen Fällen reduziert sich der Kreis überhaupt nur auf vier Sachverständige. Der Top-Favorit der Staatsanwaltschaft aber ist Gerhard Altenberger. Kommunalkredit, Immofinanz/BUWOG, Telekom Austria, Linzer Terminal Tower, das Geldwäscheverfahren gegen den kasachischen Ex-Botschafter Rakhat Aliyev – auf Altenbergers Beistand wollen die Staatsanwälte nicht verzichten. Sogar für Buchhaltungen im Rotlicht-Milieu am Wiener Gürtel ist seine Expertise gefragt.

Alle Inhalte anzeigen
Die Stundensätze sind penibel im Gebührenanspruchsgesetz geregelt. Schon klar, dass bei komplexen Verfahren einige Hunderttausend Euro zusammen kommen. Die Größenordnung, auf die sich allerdings Altenbergers gutachterliche Tätigkeit in der Causa Immofinanz/BUWOG summiert, überrascht selbst alte Hasen in der Branche. Seit November 2008 hat Altenberger für sich und die Dienste einiger Mitarbeiter die Summe von 3,866 Millionen Euro verrechnet, Umsatzsteuer inklusive. Solche Dimensionen entsprechen eher den üppigen Honorar-Sätzen von Investmentbanken und wohl kaum der strenger Wirtschaftlichkeit verpflichteten finanzklammen Justiz.

Allein die zweimonatige Befundaufnahme (Gebührennote 58/12) zum Auftakt ließ sich Altenberger mit 417.060 Euro brutto entlohnen. Ebenfalls nicht kleinlich waren die regelmäßigen Anforderungen von Gebührenvorschüssen.

Altenberger und Team sind offenbar unermüdlich für die Justiz im Einsatz. Für die „qualifizierte Hilfskraft“ DDr. Michael E. setzte Altenberger beispielsweise im März 2011 ganze 390 Stunden à 120 Euro an. Selbst wenn der Prüfer durchgehend ohne einen einzigen freien Tag geschuftet hätte, käme er auf mehr als 12 Arbeitsstunden täglich.

„Die Rechnungen werden nicht von uns, sondern von unabhängigen Revisoren geprüft“, erklärt die Wiener Staatsanwaltschaft. Die Auflistung ist jedenfalls als „sachlich und rechnerisch richtig“ abgestempelt. „Alles ist genau nach dem Gebührenanspruchsgesetz verzeichnet. Schließlich geht es um einen sehr langen Zeitraum“, verschanzt sich Altenberger hinter seiner Verschwiegenheitspflicht.

Er will auch die Sachverhaltsdarstellung des ehemaligen Immofinanz-Chefs Karl Petrikovics bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft nicht kommentieren. Petrikovics, im April nicht rechtskräftig zu sechs Jahren verurteilt, ließ vom Wirtschaftsprüfer und ehemaligen SP-Kurzzeit-Finanzminister Andreas Staribacher ein Gegengutachten erstellen und bezichtigt Altenberger der falschen Beweisaussage. „Altenbergers Gutachten ist evident falsch. Das geht aus seinen eigenen Unterlagen hervor, die erst auf Wunsch der Verteidigung dem Gericht vorgelegt wurden“, ätzt Staribacher gegen seinen Berufskollegen.

Die Anzeige ist inzwischen bei der Wiener Staatsanwaltschaft gelandet. „Allein um den Anschein der Befangenheit zu vermeiden, sollte die Staatsanwaltschaft Wien die Ermittlungen an eine andere Staatsanwaltschaft abtreten. Zumal Wien der Hauptauftraggeber des Sachverständigen ist“, empört sich Petrikovics-Anwalt Otto Dietrich.

Gegen Altenberger läuft übrigens immer noch ein Verfahren wegen des Verdachts einer möglichen Beitragshandlung zur Untreue. Zur Erinnerung: Er war einer jener Gutachter, die das Millionen-Honorar des verurteilten Kärntner Wirtschaftsprüfers Dietrich Birnbacher als angemessen beurteilten.

Branchenkollegen vermuten, dass Altenberger fast nur noch für die Justiz arbeitet. Das würde freilich dem Grundprinzip der unabhängigen, praxisorientierten Sachverständigentätigkeit widersprechen. Doch nicht nur Altenberger muss sich Kritik gefallen lassen. Das Unbehagen an der Rolle der Sachverständigen wird generell immer größer. Denn die Gutachter werden von der Staatsanwaltschaft beauftragt und arbeiten dieser zu. Bei der Verhandlung mutieren sie zum Sachverständigen des Gerichtes. Unvereinbar, meinen viele kritische Stimmen in Justizkreisen.

Die Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung diskutiert das Problem schon länger. Obmann Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichts: „Das Gericht müsste einen neuen Sachverständigen bestellen, der das vorhandene Gutachten auf Plausibilität abcheckt“. Bei Großverfahren sollten den Staatsanwälten öfter interne Experten beigestellt werden, sodass externe Sachverständige erst später beauftragt werden müssten. Forsthuber: „Das würde die Aufträge kleiner und billiger machen.“