Wirtschaft

"Die Sonder-Regelungen sind sonderbar"

Nicht alle zahlen Grundsteuer. Zusätzlich zur Befreiung, etwa von Gebäuden wie Krankenhäuser, können die Bundesländer Ausnahmen beschließen. Daher muss in Tirol für 20 Jahre keine Grundsteuer bezahlt werden, wenn Wohnraum mit Hauptwohnsitz geschaffen wird. Gewerblich genutzte Gebäude sind für 15 Jahre von der Steuer befreit.

Bauernbund-Präsident Jakob Auer versteht nicht, warum über eine Anhebung der Grundsteuer zur Mitfinanzierung einer Steuerreform diskutiert wird. Statt die Grundsteuer anzuheben, sollten besser die Grundsteuer-Befreiungen abgeschafft werden. "Die Sonderregelungen sind sonderbar."

Unterschiede in den Bundesländern

Denn Tirol ist nicht das einzige Bundesland mit Ausnahmeregelungen. In Kärnten und Vorarlberg muss bei Wohnraumschaffung ebenfalls für 20 Jahre keine Grundsteuer bezahlt werden. Die Befreiung ist teilweise an die Wohnbauförderung gekoppelt. Wien verzichtet bei Wohnungen und Wohnheimen sowie wohnbaugeförderten Objekten für 20 Jahre auf die Einhebung.

Immerhin noch 15 Jahre Steuerbefreiung gewährt das Burgenland. Die Regelung gilt für neugebaute Eigenheime, Wohnungen, Wohnheime sowie für Aufbauten für zusätzlichen Wohnraum mit Bezug von Wohnbeihilfe. Salzburg verzichtet für 15 Jahre auf die Einhebung der Grundsteuer. Betroffen sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte ständigen Wohnzwecken oder der "gewerblichen Fremdenbeherbergung" dienen. Dazu kommen Gewerbegebäude. Die Fläche darf maximal 120 ausmachen.

Die Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich haben die Ausnahmen in den vergangenen Jahren abgeschafft. Ältere Bescheide bleiben bis zum Ablauf der jeweiligen Fristen in Kraft.