Wirtschaft

Gestrichene Flüge sorgen für den meisten Ärger

Verpasste Anschlüsse, stundenlange Verspätungen oder Flüge, die gestrichen wurden: Wer sich mit Airlines, Bus- oder Bahnunternehmen streitet, kann sich seit eineinhalb Jahren kostenlos Hilfe von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) holen. "Im Vorjahr hat diese mehr als eine Million Euro für Passagiere erstritten, mehr als 80 Prozent der Streitfälle gingen zugunsten der Fahrgäste aus", zieht Verkehrsminister Jörg Leichtfried, dessen Ressort die apf unterstellt ist, eine Zwischenbilanz.

Im Vorjahr wurde ein Drittel der Fälle binnen zwei Wochen erfolgreich abgewickelt, zeigt die Statistik. "Am besten man füllt online das Beschwerdeformular aus, wer will, kann sich aber auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen", erklärt apf-Leiterin Maria-Theresia Röhsler. Allerdings muss man zuvor im Alleingang eine Lösung mit dem Verkehrsunternehmen gesucht haben. Die apf greift nur bei Schwierigkeiten ein, dann aber kostenlos.

Die meisten Beschwerden betreffen Fluggäste. 2016 sind mehr als 2400 Airlines-Streitereien bei der apf eingelangt, meist geht es um Flugstreichungen oder Verspätungen, aktuell vor allem bei der AirBerlin.

Im Fall einer Annullierung kann der Kunde zwischen dem Ersatz des Ticketpreises und einer Umbuchung wählen. Handelt es sich um einen Anschlussflug, kann sich der Fluggast auch für einen Rückflug zum ersten Abflugsort entscheiden. Kostet das neue Ticket mehr als das alte, kann man sich den Differenzbetrag von der Airline zurückholen.

Im Falle einer Flugverspätung von mehr als fünf Stunden haben Passagiere zudem das Recht, vom Flug zurückzutreten. Kommt eine Maschine mehr als drei Stunden verspätet an, besteht – abhängig von der gebuchten Strecke – Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro.

Zugverspätungen

Zugfahrer können eine Entschädigung fordern, wenn ihr Zug mehr als 60 Minuten verspätet ankommt. Wenn sie jedoch schon im Vorfeld – etwa beim Ticketkauf – auf die Verspätung aufmerksam gemacht wurden, gilt dieser Anspruch nicht mehr. Bei mehr als 60 Minuten Verspätung wird ein Viertel des Ticketpreises rückerstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent. Diese Regelung gilt übrigens auch für Pkw-, Gepäcks- und Fahrrad-Tickets.

Wer sich ein Einzelticket für eine bestimmte Fahrt gekauft hat, diese aber nicht antritt, kann das Ticket nur vor dem ersten Geltungstag zurückgeben. Zudem müssen Beträge von unter vier Euro nicht ausbezahlt werden.