Geschenkumtausch: Worauf Konsumenten achten sollten
Von Anita Staudacher
Die meisten Österreicher behalten ein unliebsames Geschenk, aber jeder Vierte tauscht es um oder verkauft es weiter, ergab eine Umfrage der Beschwerdeplattform wutundgut.at. Was viele nicht wissen: Der Umtausch ist kein gesetzlich verbrieftes Recht, sondern eine freiwillige Leistung des Händlers. Worauf Konsumenten bei Umtausch, Mängel oder Gutscheinen sonst noch achten sollten:
Umtausch
Fristen für den Umtausch einer Ware gibt es nicht. Die Händler zeigen sich zumeist kulant und tauschen die ungeliebte Ware gegen eine andere oder gegen einen Gutschein ein. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) empfiehlt, sich das Recht auf Umtausch schon auf der Rechnung vermerken zu lassen.
Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die von Bedingungen wie etwa der Inanspruchnahme von Serviceleistungen abhängig gemacht werden kann. Die Unternehmen können ihre Garantieverpflichtung nach eigenem Ermessen gestalten und auch nach eigenem Ermessen einschränken. Liegt jedoch eine Garantie-Zusage vor, ist diese auch verbindlich. Gewährleistung Anders als Umtausch und Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich geregelt. Tritt kurz nach dem Kauf ein Schaden auf, so gilt die Annahme, dass der Defekt beim Kauf schon vorhanden war. Der Käufer kann eine Reparatur in "angemessener Zeit" oder den Austausch der Ware verlangen. Ist dies nicht möglich, bleibt noch die Preisminderung oder Vertragsrücktritt samt Rückerstattung des vollen Kaufpreises. Weder Händler noch Hersteller dürfen das Recht auf Gewährleistung mindern oder ausschließen.
Gutscheine
Gutscheine können nicht umgetauscht oder zu Geld gemacht werden. Sie sind grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Viele Händler beschränken die Geltungsdauer. Befristungen von zwei Jahren oder weniger sind aber laut einem OGH-Urteil unzulässig. Vorsicht: Geht das Unternehmen in Konkurs, können Gutscheine nicht mehr eingelöst werden. Der Konsument kann seine Forderungen dann nur noch beim Masseverwalter einbringen.