Französischer Telekomkonzern Orange dürfte erstmals Chefin bekommen
Der französische Telekomkonzern Orange soll nach dem Rücktritt seines langjährigen Chefs Stephane Richard erstmals von einer Frau geführt werden. Christel Heydemann soll laut zwei Insidern zur Konzernchefin ernannt werden. Sie könnte bereits bei der Sitzung des Topmanagements am kommenden Freitag offiziell gekürt werden. Die 47-Jährige gilt als Wunschkandidatin des französischen Finanzministeriums. Der Staat hält rund 23 Prozent der Anteile an Orange.
Heydemann, die das europäische Geschäft des französischen Elektrogerätekonzerns Schneider Electric verantwortet, war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Sie ist Absolventin der französischen Elite-Ingenieurschule Polytechnique.
Richard hatte Ende November nach der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe in der sogenannten Tapie-Affäre seinen Rücktritt angekündigt. Der Konzern hatte danach erklärt, bis spätestens 31. Jänner einen Nachfolger zu berufen. Ein Pariser Berufungsgericht hatte Richard wegen Mitschuld an einer unrechtmäßigen staatlichen Millionenzahlung im Jahr 2008 an den Unternehmer Bernard Tapie verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und eine Geldstrafe.
Lagarde fahrlässig
2008 hatte die damalige Finanzministerin und heutige EZB-Chefin Christine Lagarde eine Schadenersatzzahlung des Staates an Tapie über 400 Millionen Euro genehmigt. Damit sollten Verluste ausgeglichen werden, die dem Unterstützer des damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy, Tapie, beim Verkauf von Adidas-Anteilen an die Bank Credit Lyonnais Anfang der 1990er-Jahre entstanden sein sollen. Tapie warf dem - inzwischen nicht mehr bestehenden - staatlichen Institut vor, ihn dazu gebracht zu haben, das Paket deutlich unter Wert abzugeben. Lagarde legte den Streit bei, indem sie Tapie seinerzeit nach einer außergerichtlichen Einigung das Geld aus der Staatskasse zahlte. Richard war Stabschef der damaligen Ministerin. Lagarde war 2016 vom Gerichtshof für schuldig befunden worden, in der Affäre fahrlässig gehandelt zu haben.