Wirtschaft

Firmen pfeifen auf Lohnangaben in Inseraten

Seit 1. März 2011 müssen alle veröffentlichten Stelleninserate verpflichtend Angaben zum Mindestgehalt machen. Seit 1. Jänner 2012 unterliegen Stellenanzeigen ohne Lohnangaben sogar einer Strafsanktion von bis zu 360 Euro. Und dennoch fehlt nach wie vor bei zwei Dritteln der Annoncen die Angabe über das künftige Gehalt. Lediglich 39% der Stelleninserate in Tageszeitungen und Jobbörsen verraten, wie viel man mit dem ausgeschriebenen Posten mindestens verdienen wird können. Dies ist das Ergebnis einer Analyse von AnzeigenDaten.at. Über 12.000 Stelleninserate von mehr als 2500 österreichischen Unternehmen wurden seit Jahresanfang gesichtet.

Mit den verpflichtenden Angaben zum Mindestentgelt in Euro wollte man im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Frauen und Männern die gleichen Informationen über das zu erwartende Gehalt im Bewerbungsprozess bereitzustellen.

Übrigens: Der KURIER achtet besonders penibel darauf, dass die Gehaltsangaben in allen Stellenanzeigen enthalten sind.