Wirtschaft

Börsensteuer könnte rechtswidrig sein

Der juristische Dienst der EU meldet Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geplanten Steuer auf Finanztransaktionen an: Sie sei nicht mit dem EU-Vertrag vereinbar, heißt es in einem aktuellen Gutachten, da die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten in Steuerfragen nicht beachtet wäre. Außerdem würde die Steuer den Wettbewerb in der EU behindern, da sie nur für einige Länder gelten soll und nicht für alle.

Geplant ist, dass die Steuer 2014 in elf EU-Staaten, darunter Österreich, kommt.

"Überhaupt nicht einverstanden"


Die EU-Kommission, deren Vorschlag die Länder derzeit überarbeiten, widerspricht dem Gutachten: Man habe eine Rechtsanalyse durchgeführt und sei mit der Bewertung „überhaupt nicht einverstanden“, hieß es am Dienstag aus dem Büro von Steuerkommissar Semeta. Das neue Gutachten würde nicht zu einer Verzögerung führen.