Wirtschaft

Unlautere Geschäftspaktiken: Ermittlungen in Italien wegen Phänomen der "Shrinkflation"

Die italienische Justiz und die Kartellbehörden werden über das Phänomen der "Shrinkflation" ermitteln, das Verkleinern der Portionierungsgrößen von Verbrauchsgütern oder das Abfüllen einer geringeren Menge, um Inflation zu verbergen. Der italienische Konsumentenschutzverein Codacons reichte eine Beschwerde bei der Kartellbehörde und bei den Staatsanwaltschaften mehrerer Städte ein und forderte Untersuchungen gegen Produzenten, die weniger Waren zum selben Preis verkaufen.

Die von Herstellern eingeleitete Praxis, an die Verbraucher verkaufte Produktmengen zu reduzieren, ohne den Preis der Verpackungen zu senken, sei eine strafbare Handlung, so der Konsumentenschutzverein. Er warnte vor Betrug und unlauteren Geschäftspraktiken.

"Im Wesentlichen bleibt der Preis gleich, während die Produktverpackung etwas kleiner ist oder weniger Produkteinheiten enthält. Mit diesem Trick machen die Hersteller weiterhin riesige Gewinne, während sich die Taschen der Verbraucher leeren. Damit entsteht eine Art ́versteckte Inflation ́", kritisierte Codacons. Der Verband rief die Wettbewerbsbehörde und die Justiz auf, den Präsidenten des Statistikamts Istat, das die monatlichen Statistiken über die Inflation in Italien veröffentlicht, das Wirtschaftsministerium, den Verband der italienischen Lebensmittelindustrie Federalimentare und die wichtigsten italienischen multinationalen Unternehmen zu befragen, um Informationen über das Phänomen der Shrinkflation zu sammeln.

"Shrinkflation" setzt sich aus dem englischen Verb "shrink" (schrumpfen) und dem Fachbegriff Inflation zusammen. Bei den verbreiteten Warenkörben zur Bestimmung von Verbraucherpreisindizes wird von konkret definierten Produkten ausgegangen. Die Inflation kann aber nicht gemessen werden, wenn sich das Produkt unerwartet und nicht sichtbar verändert.