Wirtschaft

Dritte Piste: "Arbeitsplätze vor Klimaschutz"

Die umstrittene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) gegen den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien könnte eine Änderung der Verfassung zur Folge haben. Der ÖAAB, der starke Arbeitnehmer-Flügel der ÖVP, will, dass der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der Verfassung ein "besonders hohes, vorrangiges Gewicht" zuerkannt wird. "Insbesondere im Rahmen von Abwägungsentscheidungen", heißt es im bereits vorliegenden Entwurf.

Das Verwaltungsgericht argumentierte, dass die Interessen des Klimaschutzes und der Bodenverbrauch Vorrang vor den wirtschaftlich sinnvollen Interessen des Flughafens und der Schaffung von Jobs hätten.

"Entscheidend ist, gesetzliche Maßnahmen pro futuro zu ergreifen", sagt ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka in seiner Funktion als ÖAAB-Chef Niederösterreichs. Er kennt das Verfahren für die dritte Piste schon seit 1998 in seiner damaligen Funktion als Umweltlandesrat und hält das Erkenntnis für "absurd, es hält auch ökologischen Standards nicht stand". Er sei "guten Mutes", dass der Flughafen in der Revision gewinnt. Es brauche laut Sobotka aber mehr. Nämlich eine derartige Situation für die Zukunft zu verhindern. Daher sei eine gesetzliche Anpassung notwendig.

Zwei-Drittel-Mehrheit

In der Bundesregierung sei über das Erkenntnis des BVwG diskutiert worden. Die Entscheidung sei auf Unverständnis gestoßen. Ein offizielles Gespräch über eine Verfassungsänderung habe es aber noch nicht gegeben.

Dafür braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Anzunehmen, dass sich die SPÖ nicht quer legen würde. Angeblich sollen auch Teile der FPÖ Zustimmung signalisiert haben, hört man aus der ÖVP.

Thomas Faulhaber, Chef des Arbeiterbetriebsrates am Flughafen, fürchtet, dass die 30.000 Jobs durch die dritte Piste "ins Ausland exportiert werden, zum Beispiel nach Bratislava". Die Flughafen Wien AG hat laut Vorstand Günther Ofner das Rechtsmittel gegen das Urteil "praktisch fertig".