Handel: 1500 Euro Mindestlohn ab 2015
Von Anita Staudacher
Die Gehälter für die mehr als 500.000 Beschäftigten im Handel werden je nach Einkommenshöhe gestaffelt angehoben, ab 2015 gibt es ein Mindestgehalt von 1500 Euro brutto. Darauf haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer am Mittwoch bei den Kollektivvertragsverhandlungen geeinigt. Erstmals wird es in der Branche einen Doppelabschluss, also für die Jahre 2014 und 2015 geben. Dafür soll im nächsten Jahr der Kollektivvertrag (KV) inhaltlich reformiert werden.
Konkret werden im kommenden Jahr die Handels-Gehälter bis zu einer Grenze von 1850 Euro brutto um 2,55 Prozent angehoben, darüber um 2,5 Prozent. Damit steigt das Mindestgehalt in der Branche von 1400 auf 1450 Euro brutto. Für 2015 hat man sich auf eine Erhöhung um den Verbraucherpreisindex (VPI) mit einem Aufschlag von 0,4 Prozentpunkte für alle Beschäftigten geeinigt. Das Mindestgehalt steigt um weitere 50 Euro auf 1500 Euro. Lehrlinge erhalten um 2,8 Prozent mehr.
„Der Doppelabschluss bringt den Unternehmen Planungssicherheit, den Mitarbeitern bringt er eine klare Gehaltsperspektive für die kommenden zwei Jahre“, zeigte sich Bettina Lorentschitsch, Obfrau der Bundessparte Handel der WKÖ, mit dem Abschluss zufrieden. Handelsgewerkschaft Manfred Wolf (GPA-djp) spricht von einem „richtungsweisenden Abschluss, der endgültig klarstellt, dass der Handel kein Niedriglohnbereich ist“.
Im nächsten Jahr wollen die Sozialpartner dann den KV neu aufstellen, u.a. geht es um ein neues Gehalts- und Einstufungsschema. Eine Reform, die wohl auch anderen Kollektivverträgen gut tun würde.