Erbschaftssteuer neu: Schonprogramm für Firmenerben
Von Evelyn Peternel
Gerade mal ein Prozent der Gesamteinnahmen des deutschen Fiskus kommen aus der Erbschaftssteuer. Dennoch ist sie höchst umstritten: Seit das Verfassungsgericht das Gesetz 2014 kippte, weil es Firmenerben zu viele Privilegien einräumte, zankte sich die Koalition über die Neufassung – der SPD fehlte es an Gerechtigkeit, CDU und CSU sorgten sich um die Wirtschaft.
Jetzt, kurz vor Ablauf der Änderungs-Frist, hat man einen Kompromiss gefunden – der schafft aber nur wenig Gleichheit. Private Erben im engen Familienkreis bleiben zwar weiter großteils befreit (bei Eheleuten gelten Freibeträge von 500.000, bei Kindern 400.000 Euro); Immobilien können steuerfrei überschrieben werden, wenn sie für eine gewisse Zeit nicht verkauft werden. Wird jedoch an Neffen oder Nichten vererbt, ist die Lage anders: Für 100.000 Euro zahlt man 16.000 Euro an den Fiskus.
Geflecht an Ausnahmen
Bei Firmen bleibt der Staat trotz richterlicher Kritik weiterhin kulant – indem er ein Geflecht an Ausnahmen schafft. Steuerfreie Übergaben bleiben möglich, wenn nachgewiesen wird, dass Betrieb und Arbeitsplätze sieben Jahre erhalten bleiben. Kleine Firmen mit bis zu fünf Mitarbeitern müssen das nicht belegen. Und selbst Unternehmen mit großem Betriebsvermögen (mehr als 26 Millionen) können steuerschonend vererbt werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Wer das nicht kann, darf immerhin ein "Abschlagsmodell" nutzen – eine weitere Ausnahme im Schonprogramm. Kritiker befürchten, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Steuer erneut vor Gericht landet.