Details zur Registrierkasse "Schildbürgerstreich"
Von Anita Staudacher
Die ab 1. Jänner 2016 verpflichtende Registrierkassenpflicht sorgt erneut für Wirbel. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) wehrt sich gegen erste, bekannt gewordene Details aus den entsprechenden Durchführungsverordnungen des Finanzministeriums. Die Bestimmungen würden für ein "heilloses Durcheinander" sorgen und massive Belastungen für die betroffenen Unternehmen bedeuten, kritisiert der Kärntner Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mangl. Die praxisfremden Details zur Einführung seien "ein Schildbürgerstreich auf Kosten von Unternehmen."
Für Unmut sorgt die so genannte Barumsatzverordnung. Diese führe dazu, dass zahlreiche für den 1. Jänner 2016 angeschaffte Kassen die für den 1 Jänner 2017 geforderten Funktionalitäten nicht mehr erfüllen werden. Die von der Finanz geforderten Vorschriften und Auflagen könnten viele Kassenhersteller gar nicht bis Anfang 2016 umsetzen, glaubt die WKÖ. Nicht nachvollziehbar sei ferner die geforderte Raparatur von defekten Kassen binnen 48 Stunden vor allem am Wochenende, die Datenrücksicherung oder die Nacherfassung im Falle eines Ausfalls.
Handelsübliche Bezeichnung
Jedes einzelne Produkt - sei es auch noch so klein - muss außerdem mit der handelsüblichen Bezeichnung am Rechnungsbeleg angeführt werden. So reicht es etwa bei einer Büroklammer nicht mehr, nur die Warengruppe Bürobedarf anzugeben, es muss auch die genaue Größenklasse vermerkt sein. Besonders kleinere Händler für Büro- oder Haushaltsbedarf fühlen sich dadurch von der Finanz "papierlt".
"Viele Händler müssen sich dafür ein neues Warenwirtschaftssystem zulegen, um alle Auflagen zu erfüllen, das ist ungeheuerlich", sagt Wolfgang Krejcik, Branchenvertreter der Elektrohändler in der WKÖ. Die versprochene Förderung der Anschaffungskosten reiche dafür bei weitem nicht aus.
Marktstandler
Großen Widerstand gegen die Registrierkassen gab es von Anfang an bei den rund 5000 Markt-, Straßen- und Wanderhändler. Kärntens Gremialobfrau Edith Haslinger hält Punkte aus der geplanten Verordnung für nicht umsetzbar. "Auf den meisten Märkten wie etwa auch am bevorstehenden Bleiburger Wiesenmarkt oder in St. Veit gibt es im Bereich der Verkaufsstände gar keinen Strom. Eigene Aggregate sind verboten, wie sollen wir da eine Registrierkasse betreiben?" Völlig unklar sei auch, wie mit Rabatten - "auf Märkten wird gehandelt, deshalb kommen ja viele Leute!" - oder beim Verkauf von Süßigkeiten umzugehen sei: "Gibt es dann für jeden Lutscher einen Beleg?"
Viele Wanderhändler hätten bereits angekündigt, unter diesen Umständen aufzuhören. Sollte es keine Veränderungen mehr in der Verordnung geben, kündigt Halsinger eine Demonstration der betroffenen Unternehmer in Wien an. Die Registrierkassenpflicht betrifft Unternehmer, die überwiegend Barumsätze tätigen und deren Jahresumsatz 15.000 Euro übersteigt.