Wirtschaft

Defekte Brust-Implantate: Weitere Klagen

Im Medizinskandal um fehlerhafte Brustimplantate hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun 15 weitere Fälle eingeklagt. Da der Versicherer der Herstellerfirma Poli Implant Prothese (PIP) es ablehnt, für bisher nicht eingeklagte Fälle auf den Einwand der Verjährung zu verzichten, hat der VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums für jene Fälle in Paris Klage eingereicht, die 2013 sonst verjährt wären.

72 Fälle in Österreich

Insgesamt fordern 72 geschädigte Frauen aus Österreich – vertreten durch den VKI – rund 550.000 Euro Schadenersatz von der Allianz Frankreich als Haftpflichtversicherer des Herstellers PIP. In drei beispielhaften Fällen führt der VKI derzeit Musterprozesse in Frankreich.

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Für weitere 69 gleich gelagerte Fälle hatte der VKI den Versicherer aufgefordert, auf den Einwand der Verjährung zu verzichten. Das hat die Allianz nun abgelehnt. Deshalb wurde bei 15 Fällen, bei denen Verjährung drohte, in Paris Klage gegen die Allianz eingebracht.

"Es ist empörend"


"Es ist empörend, dass ein großer Versicherungskonzern darauf setzt, dass sich Geschädigte, die Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der Haftpflichtversicherung geltend machen, ein Gerichtsverfahren nicht leisten können und deren Ansprüche daher durch Verjährung wegfallen könnten,“ sagte Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

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In allen Schadensfällen ist die Versicherung der Meinung, dass der Versicherungsvertrag eigentlich unwirksam sei und für Frauen aus dem Ausland keine Haftung bestünde, erklärte Kolba.

Größter Strafprozess Frankreichs

Im April startet in Marseille der größte Strafprozess in der französischen Justizgeschichte gegen den Hersteller PIP und seine leitenden Angestellten.

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Auch dabei werden die Interessen der 72 geschädigten Österreicherinnen vom VKI vertreten. Es soll bis zu 5000 Privatbeteiligte geben; laut VKI machen die Österreicherinnen die größte Gruppe von Frauen aus dem Ausland aus, die sich dem Verfahren angeschlossen haben.