Wirtschaft

Coronavirus: Flughafen Wien schnürt "vorsorglich" Sparpaket

Der Flughafen Wien schnürt wegen der Coronavirus-Krise ein Sparpaket. "Vorsorglich", wie der Airport am Montag in den Unterlagen zu einer Pressekonferenz betonte. Der im Jänner gegebene Ausblick für 2020 sei "noch erreichbar", heißt es. Ein Update will das börsenotierte Unternehmen in vier bis sechs Wochen geben. Seit einer Woche brechen die Passagierzahlen in Wien-Schwechat deutlich ein.

Gab es am Montag, den 24. Februar, gegenüber dem Vorjahrestag noch ein Passagierplus von 6,2 Prozent, ging es am Dienstag um 2,1 Prozent nach unten, am Mittwoch um 9,3 Prozent, am Donnerstag um 9,1 Prozent, am Freitag um 10,2 Prozent und am Samstag um 13,7 Prozent.

Der Flughafen berichtete am Montag über seine Rekordzahlen des Vorjahres. Der Umsatz stieg wegen des Billigflieger-Booms um 7,2 Prozent auf 858 Mio. Euro, das operative Ergebnis (Ebit) um 14,3 Prozent auf 252 Mio. Euro und der Nettogewinn um 15,7 Prozent auf 175,7 Mio. Euro.

Hier gibt es die aktuellen Entwicklungen im Live-Ticker:

Kontrollen am Flughafen

Seit letzter Woche gibt es eine festgelegte Regelung, wie mit Infizierten in Flugzeugen umzugehen ist. Genau geregelt ist die Absonderung von Infizierten oder Kontaktpersonen. Fluglinien müssen bei der Landung Passagiere aus Coronavirus-Krisengebieten unverzüglich melden.

Das gilt für jene Passagiere, die sich in den letzten 14 Tagen vor Reiseantritt in einem vom Außenministerium angeführten Gebiet mit Reisewarnung im Zusammenhang mit dem Auftreten des SARS-COV-2 aufgehalten haben und die auf einem Flughafen in Österreich gelandet sind.

Wird eine Infektion bestätigt, müssen die Airlines "unverzüglich die gesamte Passagierliste" übermitteln, heißt es in der Verordnung zur Bekanntgabe von Flugpassagieren.

Passagiere, die in derselben Reihe eines Covid-19-Patienten oder in den zwei Reihen vor oder hinter ihm gesessen sind werden als Kategorie I-Kontaktperson mit Hoch-Risiko-Exposition eingestuft. Zu ihnen zählen auch Personen, die im selben Haushalt leben oder sich in einer geschlossenen Umgebung wie Klassenzimmer, Wartezimmer sowie öffentliche Transportmittel, also Züge, Busse, Gondeln etc. in einer Entfernung von weniger als zwei Meter von Erkrankten aufgehalten haben.

Diese Personen erhalten einen behördlichen Absonderungs-Bescheid, müssen in ihrer Wohnung bleiben und ihren Gesundheitszustand für 14 Tage selbst überwachen. Dafür müssen wie zweimal täglich Fieber messen.