Wirtschaft

Causa Meinl: Verdeckte Ermittlungen

Seit sechs Jahren matchen sich der Banker Julius Meinl V und seine Manager mit der Staatsanwaltschaft. Es geht um den Vorwurf von Betrug und Untreue in Zusammenhang mit Rückkäufen von Zertifikaten der ehemaligen Meinl European Land (MEL). Jetzt erreichte der erbitterte Schlagabtausch einen neuen Höhepunkt. „Ein derartiges Vorgehen erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat fundamental. Kein Unternehmer kann angesichts solcher Vorkommnisse noch davon ausgehen, dass das System die fundamentalsten rechtsstaatlichen Prinzipien einhält“, wettert Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl gegen Justiz und Finanz.

Was den Manager derart in Rage bringt, ist das Zusammenspiel von Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden, angeblich hinter dem Rücken der Betroffenen.

Die Vorgeschichte: Nach Staatsanwaltschaft, FMA und OeNB stellte sich, vermutlich kein Zufall, 2008 auch die Großbetriebsprüfung im Hause Meinl ein. Mit Schreiben vom 12. Dezember 2011 beauftragte die Staatsanwaltschaft Wien die Finanzbehörde mit Ermittlungen „... hinsichtlich einer allfälligen Steuerpflicht und daraus resultierenden finanzstrafrechtlichen Aspekten ...“. Ob Betriebsprüfung oder finanzstrafrechtliche Ermittlungen – das macht freilich einen gewaltigen Unterschied. Bei einem Strafverfahren haben die Betroffenen das Recht, sich nicht selbst zu belasten. Daher müssen die Geprüften darüber informiert werden.

Was laut Weinzierl nicht geschah. Die Anordnung der Staatsanwaltschaft lag fast zwei Jahre nicht einsehbar im Verschlussakt, ebenso die Zwischenberichte der Großbetriebsprüfung.

Meinl und Co. fühlen sich von der Finanz auch ausspioniert. Die Betriebsprüfer sollen Informationen über das IT-System abgefragt haben, die der Staatsanwaltschaft bei der Hausdurchsuchung im Vorjahr hilfreich waren.

Die Meinl-Anwälte haben nun bei der Staatsanwaltschaft einen Einspruch wegen Rechtsverletzung und bei der Finanz eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingebracht. Gegen den Bescheid über eine Steuernachzahlung von 553.703 Euro wird ebenfalls berufen. Sowohl Justiz als auch Finanzministerium wollten sich inhaltlich nicht dazu äußern.

Der neue VP-Justizminister Wolfgang Brandstetter wird sich mit der Abschaffung des ministeriellen Weisungsrechts bzw. der Installierung eines Weisenrates beeilen müssen. Eine heikle Causa steht bereits seit Längerem im Ministerium zur Entscheidung an. Die Staatsanwaltschaft Wien schickte schon im Oktober ihren Vorhabensbericht über den Verkauf des ÖBB-Postbusgebäudes in der Erdberger Lände ins Ministerium hinauf.

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Als Beschuldigte wegen des Verdachts der Untreue wird neben Ex-ÖBB-ChefMartin Huberauch die ehemalige Geschäftsführerin der ÖBB Immobilienmanagement GmbH,Michaela Steinacker, geführt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die heuer aus der Geschäftsführung der Raiffeisen Holding NÖ-Wien gegangene Managerin und Vertraute von ÖVP-Chef Michael Spindelegger sitzt nicht nur im Nationalrat, sondern wurde gestern, Dienstag, auch zur Justizsprecherin der Partei ernannt. „Nicht verständlich, warum jemand, gegen den noch ein Verfahren offen ist, jetzt ausrechnet Justizsprecherin wird. Hätt’s da keinen anderen Job gegeben“, wundert man sich in Justiz-Kreisen.