Bayern kippt 2-G in Läden, Österreichs Händler sehen das als "wegweisend"
Von Simone Hoepke
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2-G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat gekippt. Grundsätzlich sei 2-G im Handel möglich, die bayerische Regelung erfülle die nötigen Voraussetzungen aber nicht.
Laut der bayerischen Verordnung durfte der Zugang zum Einzelhandel bisher grundsätzlich nur Genesenen und Geimpften gewährt werden. Ausgenommen waren Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dieser tägliche Bedarf wurde in der Verordnung durch eine Liste von Beispielen konkretisiert, etwa Lebensmittelhandel, Apotheken oder Tankstellen. Dies sah die Antragstellerin als Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Mischsortimente
Nach Auffassung der Richter muss sich nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung ergeben, wo Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Diesem Anspruch wurde die bayerische Verordnung nicht gerecht. Insbesondere auch mit Blick auf Geschäfte mit Mischsortimenten ließ sich nicht mit Gewissheit entnehmen, welche Läden in Bayern von der 2-G-Regel betroffen waren.
Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer, will sich nun die deutsche Verordnung im Detail anschauen: „Die Problematik mit den Mischsortimenten gibt es bei uns auch, wir haben dazu tagtäglich Anrufe.“ So dürfe man laut Verordnung gewisse Notfallprodukte auch dann im Geschäft kaufen, wenn man keinen 2-G-Nachweis erbringen kann. Dabei geht es um Produktkategorien wie Brennholz, Futtermittel oder auch Sanitäranlagen. Thalhammer: „Es wird sich zeigen, ob das Urteil in Bayern auch bei uns Folgen haben wird.“
Aus Sicht des Handelsverbands ist die deutsche Entscheidung "wegweisend". Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will fordert "analog zu Bayern auch in Österreich eine ehestmögliche Beendigung der 2G-Regelung in den Geschäften".